Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich da wegen der Kostenentscheidung noch „etwas retten“?, war übrigens eine Frage, deren Problematik häufiger Gegenstand von Fragen bei mir ist. Das zeigt mir, dass Verteidiger nicht genügend aufgepassen, ob die ergangene Kostenentscheidung denn auch zutreffend ist.
Beantwortet habe ich die Frage dann wie folgt:
Hallo Frau Kollegin,
Sie hätten gegen die Kostenentscheidung des Urteils sofortige Beschwerde einlegen müssen – § 464 Abs. 3 StPO.
M.E. müssten Sie das noch nachholen können. Zwar ist die Wochenfrist an sich abgelaufen, wenn sie überhaupt zu laufen begonnen hat bzw. die Versäumung wäre unverschuldet, wenn nicht belehrt worden ist (§ 44 Satz 2 StPO).
Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Ihnen entgegengehalten wird: Zivilrechtlicher Teil des Strafverfahrens, daher wird das Verschulden des Rechtsanwalts dem Mandanten zugerechnet.“
Also Augen auf. Dazu kann ich nur raten, denn häufig ist nichts mehr zu retten.
Wie wird das eigentlich gehandhabt, wenn dem Mandant aufgrund eines Fehlers des RAs Nachteile entstehen? In der Praxis dürfte da doch wohl eher Transparenzmangel herrschen? Oder anders: woher weiß ein Mandant, dass er statt 9000 € nur 5000 € hätte zahlen müssen, wenn sein RA fit genug gewesen wäre?
Das können Sie so nicht beantworten, oder nur flapsig mit: Von einem anderen Rechtsanwalt 🙂
Danke, diese Antwort reicht 🙂 Rechtsangelegenheiten sind also mindestens 70 % Glücksache (den richtigen RA finden, den richtigen Richter zugewiesen bekommen, der Gegner mit falschem RA unterwegs uvm. )
Na ja, aber Sie kennen den Spruch: Bei Gericht und auf hoher See….. 🙂 😀
ja, aber viele halten das für einen Scherz!
…“auf hoher See“ IST der Scherz.