Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Was wird denn nun angerechnet vom Vorschuss?, hat eine ganze Reihe von Antworten bekommen, die – wenn ich das richtig sehe – alle zutreffend waren. Ich habe dem Anfragenden dann auch nur kurz geantwortet:
„Hallo,
ich meine der Rechtspfleger hat Recht.Wenn ich auf die Berechnungsmethode im RVG-Kommentar bei § 58 Abs. 3 Rn. 41 abstelle, komme ich auch auf keinen Restanspruch mehr. Bei mir bei GS (§ 58 Rn. 76) komme ich zu demselben Ergebnis.
Ich mag weiß und rot. Aber ist alles gut 🙂 .
In der Kürze liegt die Würze 🙂