Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Sind ein Strafverfahren und eine zivilrechtliche Abmahnung „dieselbe Angelegenheit“? war zweigeteilt. Sie hatte einen gebührenrechtlichen Einschlag und auch einen berufsrechtlichen Aspekt. Dememtsprechend zweigeteilt war auch meine Antwort.
Zum gebührenrechtlichen Teil habe ich geschrieben:
„Gebührenrechtlich handelt es sich m.E. um verschiedenen Angelegenheiten: Einmal Gebühren nach Teil 2 bzw. 3 VV RVG und einmal nach Teil 4 VV RVG.“
Und zum berufsrechtlichen Teil habe ich mich dann doch lieber „bedeckt“ gehalten und nur wie folgt geantwortet:
„Die berufsrechtlichen Fragen habe ich jetzt nicht geprüft. Ich bitte um Nachsicht. Aber ich würde aus dem Vorstehenden den Schluss ziehen, dass nicht mitgeteilt werden muss.“
Zu Letzterem: Schuster bleib bei deinen Leisten 🙂 . Allerdings besten Dank für die Lösungsvorschläge….