Heute dann mal eine ganz kurze Frage, zu der es dann übrigens auch eine ganz kurze Antwort gegeben hat/geben wird:
Hallo Herr Burhoff,
länger schon nichts mehr voneinander gehört. Ich hoffe, es geht Ihnen gut. Heute mal eine Frage (ich gebe zu, dass ich nicht die aktuelle Ausgabe Ihres RVG-Kommentars zur Hand habe …): Ich bin für das gerichtliche Verfahren im Rahmen der strafvollzugsbegleitenden Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung (§ 119a Abs. 6 StVollzG) als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Das Gericht hat mittlerweile festgestellt, dass die dem Verurteilten angebotene Betreuung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Welche Gebühren kann ich jetzt abrechnen? Ein Streitwert wurde bislang nicht festgesetzt…“
Ist einfach ……
Teil 2 !