Den „Wochenauftakt“ macht in dieser Woche ein Werbeposting. Ja, so ist es, Und wer es nicht mag, muss nicht (weiter) lesen. Aber ich meine, das darf sein bzw. es muss sogar sein 🙂 . Denn seit der vergangenen Woche ist nun das „Burhoff-Handbücher-Quartett“ komplett. Nach dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren„, immerhin 7. Auflage, dem „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“, immerhin 8. Auflage, der Neuerscheinung 2016, dem „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ ist in der vergangenen Woche dann noch die 2. Auflage von „Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ erschienen. Damit gibt es dann jetzt auch 1.894 Seiten aktuelles Wissen zu strafrechtlichen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Und alle Handbücher im selben „outfit“. Macht sich gut im Bücherregal. 🙂 P.S.: Alle obigen Links mit Leseproben – für denjenigen, der die Bücher noch nicht kennt. 🙂 .
An dieser Stelle dem Verlag und allen Mitarbeitern ein herzliches Danke-schön für den zeitgenauen Einlauf des Buches. Punktgenau wie angekündigt im Juni – anders war es beim ZAP-Verlag ja auch nicht zu erwarten.
Und, natürlich gibt es auch „weiterführende“ Links zu Bestellmöglichkeiten: :-).
- Und zwar einmal zu „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Auflage, 2016“ zum Preis von 119 €. Zur Bestellung geht es hier. Leseproben hier. Rezensionen der 1. Auflage hier.
- Und: Es gibt ein „Burhoff-Paket 2“. Das besteht aus der Neuauflage „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl., 2016“ und aus „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016“. Bei Bestellung des Pakets spart man 39 € gegenüber den Einzelpreisen. Auch das Paket ist beim Bestellformular zu bestellen.
Und dann noch: Mal sehen, vielleicht gibt es ja demnächst eine Sonderedition: Alle vier Bände in einem Paket – man weiß ja nie….
Klasse! Glückwunsch!