Elektronische Akte im Strafprozess, sie kommt im Jahr 2026

© Berlin85 - Fotolia.com

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Ich habe länger nicht mehr über Gesetzesvorhaben der Bundesregierung berichtet. Der Grund ist der Out-Put des derzeitigen BMJ. Da kommt man kaum hinterher und manches ist in meinen Augen auch zu albern, um darüber zu berichten. So z.B. die Geschichte mit der sexistischen Werbung. Auch das Vorhaben der Verschärfung des Sexualastrafrechts sehe ich kritisch. Da wird die Praxis m.E. erheblich Schwierigkeiten bekommen, die entsprechenden Feststellungen für eine Vergewaltigung nach neuem/geplantem Recht zu treffen. Aber: Alles meine persönliche Meinung.

Auf ein Gesetzesvorhaben will ich dann heute aber doch hinweisen. Das ist die „Elektronische Akte im Strafprozess“. Nach den Meldungen, die dazu über den Ticker gelaufen sind, hat die Bundesregierung am 04.05.2016 den vom BMJV vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen“.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen für die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren zu schaffen, welche es in den übrigen Verfahrensordnungen bereits gibt. Die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren soll danach für einen Übergangszeitraum ab 01.01.2018 möglich sein und ab 01.01.2026 verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden. Nun dann bin ich 75 Jahre alt – das wird mich also nicht mehr so sehr tangieren 🙂 .

Der Gesetzesentwurf passt im Übrigen die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen an. D.h.: Es gibt natürlich Folgeänderungen. So bei der Akteneinsicht (§ 147 StPO). Oder bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung (§ 229 StPO). Da gibt es dann demnächst einen neuen Abs. 5, in dem geregelt wird, wie mit dem Fall umzugehen ist, dass aufgrund einer technischen Störung die elektronische Akte nicht zur Verfügung steht. Bei der technischen Aussattung der Justiz wird die Vorschrift in der Praxis sicherlich erhebliche Bedeutung erlangen 🙂 .

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung findet derjenige, der sich schon jetzt damit befassen will, dann hier.

Ein Gedanke zu „Elektronische Akte im Strafprozess, sie kommt im Jahr 2026

  1. Anonymous

    Bei der Überschrift dachte ich erst an einen Scherz, aber tatsächlich: 10(!) Jahre für die Einführung der elektronischen Akte ist einfach nur ein schlechter Witz. Traurig genug, dass es das 2016 noch nicht gibt, aber was soll denn bitte da in 10 Jahren noch alles passieren?
    Die technischen Systeme sind doch längst da!

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