Ich denke, das wird die letzte Frage des Jahres 2015 sein/werden. Am nächsten Freitag ist der 1. Weihnachtsfeiertag und dann Neujahr. Da soll dann mal nicht gearbeitet/überlegt werden. Hier also dann die letzte Frage:
Hallo Herr Burhoff,
heute weiß ich mal nicht weiter; es geht um einen Kostensache.
Ich war Pflichtverteidiger. Angeklagt 5 Taten. Urteil AG Verurteilung in 3 Fällen, Freispruch in 2 Fällen. Berufung Angeklagter und StA wird in der HV zurückgenommen. Dem Mdt. werden nun die kompletten Pflichtverteidigerkosten in Rechnung gestellt. Begründung: Auch ohne Teilfreispruch und ohne die zurückgenommene Berufung der StA wären die selben PV-Gebühren angefallen. Die Differenztheorie gelte nicht. Es handle sich um Festgebühren.
Kann das sein?
Also? Wer strengt sich noch mal an in 2015 🙂 ?