In Bayern: „Polizei kapituliert vor Temposündern“, oder: Zu lange Leitung

entnommen Wikimedia.org Urheber Federico Cantoni (Jollyroger)

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Urheber Federico Cantoni (Jollyroger)

Leider ein wenig verbuddelt habe ich in meinem Blogordner den Hinweis auf einen Bericht in der SZ v. 22.10.2015 unter dem Titel: „Polizei kapituliert vor Temposündern„. Ich hole den Hinweis heute nach, vielleicht hilft er ja den bayerischen Kollegen – und denen in den anderen Bundesländern auch 🙂 .

Es geht um die Einstellung von rund 450 Verfahren in Bayern (!!). Grund waren technische Fehler bei der Messung, wozu die SZ schreibt:

„Das Problem mit der Technik ist der Polizei schon seit Jahren bekannt. Anfang 2014 kam heraus, dass in die verwendeten BMW- und Mercedesmodelle zu lange Kabel eingebaut worden waren, sodass die Messergebnisse mitunter nicht korrekt waren. Man hatte statt der vorgeschriebenen drei Meter langen Signalkabel, die die Videokamera an der Frontscheibe im Polizeifahrzeug mit dem Computer im Heck verbindet, einfach fünf Meter lange Stränge verwendet.“

Die Vorgehensweise erstaunt mich schon. Aber hallo, in Bayern 🙂 . Und man verlässt sich nicht darauf, dass das OLG Bamberg es dann schon richten wird. Das hat sich nämlich gerade erst in einem anderen Zusammen zur Kabellänge zwischen Signalverstärker und Eingang zum Videonachfahrsystem geäußert und es – aus eichrechtlicher Sicht – nicht beanstandet, dass bei einem Messgerät „ProViDa 2000 Modular“ die Eichbehörde diese nicht selbst untersucht hatte (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 29.06.2015 – 3 Ss OWi 710/15 und dazu Providamessung – wer muss die „Kabellänge“ prüfen?).

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