Die Vertrauensperson in der Wahllichtbildvorlage, oder: Wie führe ich ein AG hinters Licht?

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Manche Verfahrenssituationen muss man sich „auf der Zunge zergehen“ lassen bzw.: Sie sind – gelinde ausgedrückt – dann doch mehr als befremdlich. So das Verhalten der Ermittlungsbehörden in dem dem BGH, Beschl. v. 02.09.2015 – 5 StR 312/15 – zugrunde liegenden Verfahren. Es handelt sich um ein BtM-Verfahren, in dem von den Ermittlungsbehörden eine „TÜ“ beantragt worden ist. Und dabei hat man das AG – vorsichtig ausgeführt – mehr oder weniger „hinters Licht geführt“. Wie, ergibt sich aus dem BGH, Beschl., in dem der 5. Strafsenat das Verhalten der Ermittlungsbehörde dem Grunde nacht rügt, dann aber keine Taten = ein Beweisverwertungsverbot folgen lässt:

Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:

Es begründet kein Verwertungsverbot, dass dem Amtsgericht bei der Antragstellung gemäß § 100a StPO als verdachtsbegründendes Beweismittel u.a. das Protokoll einer Wahllichtbildvorlage vorgelegt worden ist, bei der die Vertrau-ensperson (VP) den Angeklagten als Kokainhändler erkannt haben soll, wobei die VP tatsächlich – für das Amtsgericht nicht erkennbar – zuvor gezielt auf den Angeklagten und weitere Verdächtige angesetzt worden war. Mit Blick auf die übrigen vorgelegten Beweismittel hätte die Anordnung nach § 100a StPO auch bei vollständiger Darstellung des Sachverhalts ergehen können (vgl. UA S. 48).

Der Senat sieht sich jedoch zu folgender Bemerkung veranlasst: In Bezug auf die Vorlage des Protokolls der Wahllichtbildvorlage liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der Aktenwahrheit und -vollständigkeit vor. In einem rechtsstaatlichen Verfahren muss schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermitt-lungsbehörden wollten den Wert eines Beweismittels erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 – 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281).“

Leider liest man dieses „Du du“ viel zu oft. Das ist wie in der Kindererziehung. Irgendwann muss man auch mal Taten folgen lassen.

4 Gedanken zu „Die Vertrauensperson in der Wahllichtbildvorlage, oder: Wie führe ich ein AG hinters Licht?

  1. RA W. Sorge

    Vor gefühlt einer Ewigkeit hat man sich als Student mal mit dem Begriff „fruit of the poisonous tree“ auseinandergesetzt 🙂 Andere Länder, andere Sitten….

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