Ich komme dann noch einmal auf meinen gestrigen Beitrag Sondermeldung: Gewaltenteilung in Hessen wohl aufgehoben, oder: Hinterzimmermauschelei im Bußgeldverfahren? zurück. Der hat sich einige Kommentare gefangen. Natürlich auch – ich hatte es erwartet – von meinem Lieblingskommentator, der anonym „angemerkt“ hat:
„Gast schreibt:
Ach du liebe Güte – Sie glauben im Ernst, dass die „Vertreter des OLG Frankfurt am Main“ sich erst von den Verwaltungsheinis die Regeln diktieren lassen und dann jeden hessischen Amtsrichter (von denen ja allenfalls eine Handvoll bei dem Gespräch dabei war) einzeln und mit Schweigegelübde auf deren Einhaltung vergattern? Ein solches Maß an anwaltlicher Paranoia dürfte der sachgerechten Berufsausübung aber eher entgegenstehen.“
Nein, das glaube ich so nicht, und das stand dort auch so nicht im Beitrag. Ich hatte vielmeher über eine „Dienstbesprechung meiner Behörde mit Vertretern des OLG Frankfurt am Main und der hessischen Amtsgerichte am 23.04.2015“ berichtet, in der „auch die Übersendung von Beweismitteln an Rechtsanwälte erörtert“ und eine „grundsätzliche Verfahrensweise…… festgelegt“ wurde. Das es die „Dienstbesprechung“ gegeben hat, darüber braucht man m.E. nicht zu diskutieren. Das Regierungspräsidium Kassel teilt es ja – offenbar ohne jedes „Schuldbewusstsein“ – mit. M.E. ein Vorgang, der, um nicht das bei meinem Kommentator „unbeliebte“ Wort „fassungslos“ zu gebrauchen, den leser zumindest „beeindruckt“ und mit der Frage zurücklässt, welches richterliche Selbstverständnis da zu Tage tritt.
Und das das nichts mit „anwaltlicher Paranoia“ zu tun hat, zeigt m.E. ein weiterer Kommentar, in dem es dann heißt:
„Ich hatte ja schon ein bisschen darauf gewartet, dass Sie, Herr Burhoff, auf dieses Thema aufmerksam machen.
Der zuständige Richter vom OLG Ffm hat offenbar eine sehr spezielle Auffassung von fairen OWi-Verfahren. Mir ist aus verschiedenen Quellen zugetragen worden, dass von ihm wohl hessische AG-Richter „eingenordet“ worden seien, jeden Einspruch zu verwerfen. Er, so meine Informanten, würde dafür sorgen, dass alle Rechtsbeschwerden abgeschmettert werden. Dass ich nichts Schriftliches dazu habe, dürfte sich von selbst verstehen.
Der RiOLG, bei einem Vortrag habe ich das selbst erlebt, glänzt dabei nicht unbedingt durch Fachkompetenz hinsichtlich der Messverfahren und dem Zulassungsprozedere. Das geht auch aus dem Beschluss 2 Ss-OWi 1041/14 hervor. Damit man ihm nicht auf die Schliche kommt, muss ein Betroffener eben erst einen Messfehler nachweisen, bevor z. B. ein SV beauftragt wird. Da nicht einmal Messdaten herausgegeben werden, ist das schwerlich möglich. Starker Tobak.“
Das lasse ich dann mal unkommentiert stehen. Der Leser kann/soll es für sich selbst bewerten. Jedenfalls muss man sich aber als Verteidiger in OWi-Verfahren in Hessen, in denen es (auch) um die Messdaten geht, fühlen wie beim Kampf gegen Windmühlenflügel. Und das ist schon „unfassbar.
Nun ja, wenn die von einem (angeblichen) Herrn Petzold in dem touretteartigen Kommentar zu Ihrer „Sondermeldung“ angemahnte koordinierte Aktion stattfindet und die gesammelte Verteidigerschaft in Hessen jeweils Antrag auf Verweisung an ein „Deutsches Gericht“ stellt (so etwas kommt normalerweise nur von Reichsbürgern, Germaniten und ähnlichen Gestalten) , wird die hessische Windmühle sicher demnächst zu Kleinholz zerschlagen werden.
@schneidermeister
Ein aufrechter Strafverteidiger braucht keinen Tarnnamen, um sich dahinter zu verstecken. Ich gehe davon aus, dass Sie in der Justiz tätig sind. Nur so läßt sich erklären, dass Sie die organisierte Rechtsverweigerung unproblematisch finden und die Anwälte, die sich darüber aufregen, per Ferndiagnose tourettieren.
Rechtsanwalt Sascha Petzold
Wenn jetzt ein Anwalt eine Vorlage für eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung verfasst wird es sicherlich ein paar hundert Menschen geben die das Ausdrucken, unterschreiben und abschicken…
Bei so viel hochrichterlicher Verachtung gegenüber einem rechtsstaatlichen, fairen Verfahren wird mir speiübel. Irgendwie erinnern mich diese miesen Töne fast schon an gewisse Geisteshaltungen zu gewissen Zeiten in der Bellevuestraße 15. Aber eben nur irgendwie…
Der Vergleich mit einer Revision am ersten Strafsenat vor dem 01.05.2013 wäre sicherlich treffender, denn der mit dem Volksgerichtshof. Bis zu den dortigen Zuständen wäre es dankenswerterweise noch ein langer Weg.
Wenn ein Richter solche Aussagen tatsächlich macht ist zumindest „sein“ Weg bis zum Volksgerichtshof bestenfalls noch ein Steinwurf weit.
Herr Burhoff, der Vergleich mit einem Nazirichter geht eindeutig zu weit. Sie sollten hier einschreiten finde ich.
„fast schon “ – „noch ein Steinwurf weit“. Aber damit es sich nicht noch weiter hochschaukelt, schließe ich dann mal die Kommentarfunktion….