Wie die Kesselflicker – Range vs. Maas, oder: Maas „entlässt“ Range

MaasDer ein oder andere kennt sicherlich den Ausdruck: Die streiten sich wie die Kesselflicker. Und der passt dann ganz gut auf das Verhältnis/den Zusammenprall des GBA Range mit seinem (ehemaligen  [s.u.] Dienstherrn (§ 147 Nr. 1 GVG), dem Bundesjustizminister in Person von Heiko Maas. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas schon mal erlebt habe.

Da rügt Range „politische Einflussnahme seines Ministers“ (vgl. hier) , der schlägt mit einer PM zurück, in der es u.a. heißt:

1) Nicht zutreffend ist der vom Generalbundesanwalt Range heute, 4. August 2015, vermittelte Eindruck, dass das BMJV am Montag, 3. August 2015, nach Kenntnis der vorläufigen Bewertung eines externen Gutachters eine Anweisung erteilt hat, den Gutachtenauftrag zurückzuziehen.

Richtig ist vielmehr, dass bereits am vergangenen Freitag, 31. Juli 2015, mit dem Generalbundesanwalt Range die Rücknahme des Gutachtenauftrags gemeinsam verabredet war, und zwar ohne Kenntnis des möglichen Inhalts des Gutachtens.

Im Einzelnen:….“

vgl. dann vollständig hier.

Und: Ich wollte dann in dem Posting schließen, dass m.E. dem BMJV nichts anderes übrig bleibt, als den „GBA zu entlassen“. Zu spät. Denn das hat er bereits getan (vgl. hier: Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Justizminister Maas entlässt Generalbundesanwalt Range). Ok, er kann ihn nicht entlassen, das macht der Bundespräsident. Aber er kann es beantragen, und das hat er getan. Das ist – unabhängig, wer denn nun Recht hat – zumindest konsequent.

Nachtrag um 20.00 Uhr: Und einen potentiellen Nachfolger haben wir dann auch gleich, vgl. dann hier aus Bayern.

9 Gedanken zu „Wie die Kesselflicker – Range vs. Maas, oder: Maas „entlässt“ Range

  1. n.n.

    Man fragt sich, warum der GBA gleich eine Js-Sache hat anlegen lassen und kein AR-Aktenzeichen für den Vorgang genommen hat.

  2. Jochen Bauer

    Die Rolle und Funktion des Generalbundesanwalts ist neu zu überdenken:

    Als ein politischer Beamter, soll er – bis dato – die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen. Dies ist schon abstrus genug. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz. Wie die aktuelle „Justizposse“ deutlich zeigt, bedarf es einer unabhängigen und weisungsfreien Behörde, die entsprechend den sonstigen Gepflogenheiten auch, eigenständige Ermittlungen anstellen kann, aber auch – wie im Falle der NSA – muß.

  3. RA Jede

    Ich sehe keine Divergenz in den grundlegenden Ansichten und Zielsetzungen der Regierung und des GBA, wohl aber in der Bewertung eines Dokumentes als Staatsgeheimnis oder nicht.

    Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist wohl rechtswidrig, aber kaum justitiabel. Das Amt sollte besser nicht mehr mit einem politischen Beamten besetzt werden, sondern von einem Richter. Das würde auch organisatorisch besser passen.

    Mir hat Range ein wenig Vertrauen in das Berufsbeamtentum zurückgegeben.

  4. Harald Huesch

    Harald Range ist zur Zeit immer noch amtierender Generalbundesanwalt, da ihm die Entlassungsurkunde noch nicht zugestellt worden ist.

  5. Harald Huesch

    !!!!

    „Offiziell ist Range noch im Amt. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, vollzogen sei die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erst wenn die Ruhestands-Urkunde überreicht sei. „Das ist bisher nicht passiert“, sagte der Sprecher.“

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/angela-merkel-heiko-maas-netzpolitik-range

    http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/internet-bundespraesident-gauck-unterzeichnet-ranges-ruhestandsurkunde-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150806-99-08006

    „Bundespräsident Joachim Gauck hat die Ruhestandsurkunde geprüft und unterzeichnet, wie ein Sprecher des Bundespräsidialamts sagte. Sie werde morgen dem Justizministerium übermittelt. Wann die Urkunde Range ausgehändigt wird, steht nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch nicht fest.“

  6. Harald Huesch

    Heute, am 10. August, hat der von Ihnen vorschnell als „ehemaliger Generalbundesanwalt“ titulierte Herr Range das Ermittlungsverfahren gegen die Blogger eingestellt.

    https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=17&newsid=561

    Aus der Presseerklärung geht klar hervor, dass – unabhängig von der subjektiven Seite – das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „Staatsgeheimnis“ notwendige Voraussetzung für die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts im Ermittlungsverfahren war. Insofern geht die Kritik fehl, Range habe das Verfahren gar nicht erst eröffnen dürfen, da der subjektive Tatbestand offenkundig nicht verwirklicht worden sei.

  7. Detlef Burhoff

    was hat das alles mit meinem Posting zu tun? und wo ist in dem Posting „Kritik“?
    Aber Sie können mich gerne über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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