In meinem Forum auf Burhoff-online ist vor einigen Tagen folgende Frage aufgelaufen:
„Hallo!
Folgender Fall: Mandant in U-Haft (seit Januar), PV-Beiordnung. Dass man zu Anfang eine Besuchserlaubnis für die Familie (als „Serviceleistung“) beantragt, ist ja quasi eine Selbstverständlichkeit. Im Laufe der Zeit beantragen die Angehörigen sich dann ja (in der Regel) selbst Besuchserlaubnisse (ist ja auch nicht schwer). In einem Fall ist das aber leider nicht so, sondern soll ich (u. a.) laufend neue Besuchserlaubnisse (für Mutter, Freundin, Oma, Tante usw. usw.) beantragen. Das hat aber mit der PV als solches ja eigentlich nichts zu tun. Kann man hierfür gesondert etwas abrechnen?
Über Antworten würde ich mich freuen. „
Na, jemand eine Idee?
Wie stellt der Kollege sich das vor? Einfach ne Rechnung an den Mandanten oder dessen Angehörige rausfeuern und nachträglich darüber aufklären, dass diese Tätigkeiten doch nicht von dem Pflichtverteidgermandat gedeckt waren?
Im Übrigen: In der Zeit, die er für die Anfrage benötigt hat, hätte er sicherlich schon für sämtliche aufgeführten Personen die Besuchserlaubnis beantragen können.
Wieso nicht ?
Er beantragt die Besucherlaubnis für einen Angehörigen und nicht für den Mandanten. Anderer Auftraggeber und er stellt einen Antrag. Das muss vergütet werden und wird nicht von der Pflichtverteidigung gedeckt.
Ob man den Angehörigen aufklären muss ist eine andere Frage.
Lösung: Der Kollege macht sich eine Schriftsatz-Vorlage, stellt eine Sekretärin ein, die die Besuchserlaubnisse beantragt und nutzt seine Zeit, für Geld zu arbeiten.