Ich hatte im März 2012 unter Stadt Münster macht Ernst: Alkoholsünder muss zu Fuß gehen über das Vorgehen des Ordnungsamtes der Stadt Münster berichtet, Alkoholsündern, die mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind, u.a. auch mit dem Fahrrad, auch das Fahren mit dem Fahrrad zu verbieten. Das hat man dann wohl getan und zugleich für eine Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 500 € angedroht
Und jetzt zündet das Ordnungsamt die „2. Stufe“. Denn drei Fahrradfahrer, gegen die ein solches Verbot angeordnet worden ist, die sich daran aber nicht gehalten haben, sind bei Polizeikontrollen aufgefallen. Das Ordnungsamt hat nun die 500 € Zwangsgeld festgesetzt, wie die „Westfälischen Nachrichten“ heute unter: „Mit Alkohol auf dem Sattel 500 Euro Strafgeld für Radler„ berichten (Überschrift stimmt nicht so ganz 🙂 ). Einer der Betroffenen will wohl nicht zahlen und klagt deshalb vor dem VG Münster. Ich bin gespannt, was daraus wird.
Ha! Mich hat gerade keiner erwischt! ;-P
Mich auch nicht, aber mein Frau hat mich auch gefahren 🙂
Waren Sie auf dem Gepäckträger oder hat Ihre Frau Sie auf die Stange genommen?
schön brav auf dem Autositz 🙂