So, ein richtiger Arbeitstag ist heute am Pfingstmontag noch nicht wieder. Daher kann und will ich den Tag nutzen, um einige Themen aufzuarbeiten, die während meines Urlaubs in den vergangenen Tagen „liegen geblieben“ sind.
An der Spitze das die Blogs und die Diskussion bei JuraBlogs bewegende Thema des neuen „Bezahlmodells“. Auf diese Systemänderung hatte Matthias Klappenbach am 10.05.2015 kurz vor meinem Urlaubsantritt hingewiesen (vgl. hier Lesen Sie mehr darüber und wie Sie JuraBlogs als Nicht-Blogger unterstützen können.).
Und dann ging es los, zwar nicht sofort, aber dann doch in einer recht großen Welle. Über 50 Kommentare beim JuraBlogs-Beitrag und zahlreiche Postings in den Blogs. Auf einige hatte ich ja schon gestern im Wochenspiegel hingewiesen. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, und zwar:
- Gruppe 1 sind diejenigen, die gehen wollen, und zwar u.a.: GuR verlässt JuraBlogs – wir sagen DANKE!, oder. JuraBlogs – wir sagen leise servus, oder: Ich soll künftig für die Teilnahme an Jurablogs zahlen – nein danke!, oder auch Lexegese, und auch noch: Nichts ist umsonst,
- Gruppe 2 sind diejenigen, die bleiben, und zwar u.a.: Wir verabschieden uns nicht, wir bleiben bei Jurablogs!, oder: Was nichts kostet, taugt nichts, oder: JuraBlogs – ich bleibe!, oder: Ich zahle gerne für Jurablogs!,
- Gruppe 3 sind die Unentschiedenen: Should I Stay Or Should I Go?.
Nun, die Überschrift zu diesem Posting und mein Kommentar bei JuraBlogs machen es nicht schwer, meine Entscheidung zu erkennen: Ich werde bleiben – I will stay. Die Gründe sind ganz einfach: Ich kann nicht erkennen, woher eigentlich das „Recht“ abgeleitet werden soll, dass JuraBlogs auf Dauer kostenlos sein soll/muss. Es mag sein, dass wir als Blogger die Inhalte für JuraBlogs zur Verfügung stellen und JuraBlogs damit Einnahmen erzielt, aber: Matthias Klappenbach hat sich nun für ein Bezahlmodell entschieden. Das ist seine „Plattform“, für die er verantwortlich ist und seine Entscheidung. Die mag ich gut finden oder auch nicht, jedenfalls muss ich sie akzeptieren. Wer das nicht kann/will, der geht eben. Und der sollte dann auch gehen, ohne beim Weggang eben noch das Ranking anzusprechen, das so oder so falsch ist, weil die eigenen Beiträge/der eigene Blog nicht so gelistet werden/wird, wie es ihnen/ihm ja an sich zusteht.
Verstehen kann ich den Weggang nicht. Lassen wir mal dahin gestellt, was üblich ist im Internet und was nicht. Wirtschaftliche Gründe können es nicht sein. Denn die 49 €/Jahr für den Plan Basic wird man m.E. noch übrig haben, sonst bietet sich ggf. ein Charity-Modell an oder vielleicht ein Pool, in den andere „Pläne“ nicht verbrauchte Beiträge spenden können. Und selbst der Plan Professionell mit 99 €/Jahr ist sicherlich wirtschaftlich verkraftbar. Wenn ich von meinen Zahlen ausgehe – 77 Beiträge/Monat und durchschnittlich derzeit 117 Leser/Beitrag – dann sind das 108.108 Leser/Jahr und im Ergebnis noch nicht mal 1 Cent/Beitrag. Aber hallo, darum lohnt das Diskutieren doch nicht, oder? Zumal die Zahlen, wenn man die aktuellen Zugriffszahlen nimmt – die 117 Leser/Beitrag beziehen sich auf die gesamten sechs Jahre der Listung bei JuraBlogs, erfassen also auch die Anfangsbeiträge mit nur ganz geringen Zugriffszaheln – noch „besser“ sind.
Ein wenig scheinheilig wird die Diskussion in meinen Augen, wenn von „Reisenden“ zum Teil darauf hingewiesen wird, dass man „anders als landblawgende Rechtsanwälte“ mit dem Bloggen weder direkt noch indirekt „Geld verdiene“ und man eigentlich für die eigenen Inhalte, die man zur Verfügung stelle, bezahlt werden müsse und andere „einen werbefreien Aggregator“ zur Verfügung stellen und man nicht verstehe, dass das bei JuraBlogs nicht möglich sein soll. Dazu ist zunächst anzumerken: Ist eben so und muss man akzeptieren. Und: Machen wir uns doch nichts vor: Irgendein Ziel verfolgen alle Blogger. Die bloggenden Rechtsanwälte wollen sich und/oder ihre Kanzlei bekannt(er) machen – warum nicht? Ich als Autor nutze dieses Medium, um „meine Produkte“, sprich meine Bücher an der ein oder anderen Stelle „promoten“ zu können – warum nicht? – im Übrigen macht mir das Bloggen Spaß. Ebenfalls „promoten“ wollen die Verlage/Institutionen/Vereinigungen usw., die ein Blog betreiben – warum nicht?
Und die anderen, die mit ihrem Blog „kein Geld verdienen?“ Nun, wenn man ehrlich ist: Rein altruistische Ziele verfolgen die mit dem Bloggen m.E. auch nicht. Ganz tief im Herzen – ganz hinten versteckt in einem kleinen Kämmerlein, das man, wenn man ehrlich ist, findet, – da schlummert sicherlich dann doch die Vorstellung, dass man mit dem Bloggen und den Beiträgen letztlich trotze allem „Idealismus“ dann doch der eigenen Eitelkeit ein wenig – oder auch mehr – frönt – warum auch nicht? Nur: Warum soll das dann nichts kosten? Und warum sollte Matthias Klappenbach die „Plattform“ dafür auf immer kostenfrei zur Verfügung stellen.
Und ganz zum Schluss: Ich bin jetzt seit mehr als sechs Jahren mit meinem Blog/den Vorgängerblogs bei JuraBlogs gelistet und habe den Service kostenlos in Anspruch genommen. Da hätte ich es– wie wir in Westfalen sagen – „schofel“ gefunden, jetzt – wo es kostenpflichtig wird –zu gehen. Das ist ein bisschen so wie – im übertragenen Sinn –: Die Ratten verlassen das sinkende Schiff“ – nur um klar zu stellen und damit niemand sich auf den berühmten Schlips getreten fühlt: Im übertragenen Sinn, ich sehe die Mitglieder der Gruppe 1 nicht als „Ratten“ und Jurablogs ist kein „sinkendes Schiff“. Letzteres kann man nur hoffen, da ich selbst auch schon an vielen Stellen Nutzen aus JuraBlogs und den dort gelisteten Beiträgen gezogen habe, was hoffentlich noch lange möglich ist.
Über zwei Dinge muss sich Matthias Klappenbach allerdings im Klaren sein und das wird er, so wie ich ihn bislang kennen gelernt habe:
- Mit dem Bezahlmodell werden die Ansprüche der „Planinhaber“ steigen. Bei technischen Problemen wird man jetzt die „Leistung einfordern“, denn man hat ja schließlich bezahlt. Das klingt in dem ein oder anderen Kommentar auf seinen Blogbeitrag schon an. Aber das wird er meistern. Jedenfalls kann ich mich über die Schnelligkeit, mit der er Anfragen/“Beschwerden“ in der Vergangenheit beantwortet hat, nicht beklagen.
- Und: Es wird eine Diskussion über das Ranking geben, weil ja einige Blogs nicht mehr so viel bloggen können/wollen. Aber auch da kann ich nur sagen: Abwarten und Tee trinken und sehen, wie sich das entwickelt. Und letztlich sind das dann Reaktionen/Folgerungen aus der eigenen Wahlentscheidung: Bezahlmodell ja oder nein?.
Fazit: I will stay, wegen der 99 €/Jahr muss ich kein Hunger leiden. Ich werde mich weiterhin über jeden Leser/Besucher eines Artikels freuen, der über JuraBlogs kommt. Und über alle anderen auch.
Nach dem flammenden Appell für das Bezahlmodell wird es sicherlich nicht mehr lange dauern, bis Sie Ihre Homepage auch kostenpflichtig machen.
Die Bereitschaft, für Leistungen anderer zu zahlen, hat keinen zwingenden Zusammenhang dazu, für eigene Leistungen Geld zu verlangen.
Das gilt übrigens auch andersherum: längst nicht jeder, der grundsätzlich alles kostenlos zu erhalten erwartet, leistet selbst auch kostenlos – oder überhaupt irgendetwas.