Zu der Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Sind das “Torgauer Zustände” oder wie läuft das mit der Aktenversendungspauschale?, sind dann doch nicht so viele Lösungsvorschläge gekommen. Aber dann doch ein Kommentar, der mich zur Nachfrage veranlasst hat, nämlich: „Ich nenne das “Fladenzores”.“ Und die Antwort auf meine Nachfrage, da ich dazu auch bei Google nicht weiter gekommen bin: „Ja, Google ersetzt eben doch nicht die gute alte abendländische Bildung, die wir nur in jahrzehntelanger Selbstvervollkommnung aus guten Büchern ziehen können. In diesem Falle Friedrich Torberg (Friedrich Kantor-Berg), “Die Tante Jolesch oder der Untergang des Abendlandes in Anekdoten”: Fladenzores sind hiernach Sorgen untergeordneter Art, wie sie z.B. entstehen, wenn man darüber nachdenkt, ob man bei Herstellung von “Fladen” , einer Mehlspeise aus dem habsburgischen Kulturraum des 19. Jahrhunderts, besser 15 Eier nimmt, oder derer 17. Ich wüsste das auch nicht, hätte mich nicht zufällig vor 25 Jahren ein Bücherwurm auf die Tante Jolesch aufmerksam gemacht. Schönes Wochenende aus Berlin!“
Also das habe ich dann schon mal gelernt. Muss man sich für vergleichbare Fälle merken :-).
Zur Sache: Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, dann müsste die Antwort richtig sein, die ich dem Kollegen aus meinem Handbuch, Ermittlungsverfahren, zitiert habe. Da heißt es nach den Aktualisierungen für die nächste Auflage bei „Akteneinsicht, Kosten“:
„….Beantragt der Rechtsanwalt gebührenfreie AE über sein Gerichtsfach bei der die Akten führenden Behörde, wird ihm die Akte aber dennoch gebührenpflichtig auf dem Postweg übersandt, kann ihm die Aktenversendungspauschale im Ergebnis nicht in Rechnung gestellt werden (AG Stuttgart StraFo 2008, 352; vgl. auch [ähnlich] OLG Koblenz JurBüro 2014, 379 und OLG Köln VRR 2014, 480 m. Anm. Burhoff unter Hinweis auf die Änderungen durch das 2. KostRMoG v. 23.07.2013, BGBl 2013, S. 2586; s. auch noch OLG Köln AGS 2009, 339; LG Chemnitz StraFo 2010, 261; AG Frankfurt am Main, 31.10.2008 – 942 OWi 64/08)…“
Zudem haben wir es mit einem justizinternen Pendeldienst zu tun. Aber da ist manches im Fluß.
Der Sachverhalt ist m.E. anders als im OLG Bamberg, Beschl. v. 05.03.2015 – 1 Ws 87/15 oder im AG Saarbrücken, Beschl. v. 17.04.2015 – 7 Gs 901/15. Wenn ich das alles so lese, dann ist der Kommentar mit dem „Fladenzores“ nicht ganz unberechtigt und man muss sich fragen, on der Gesetzgeber mit der Schaffung der Nr. 9003 KV GKG, die ja Geld in die (Landes)kasse bringen sollte, betriebswirtschaftlich nicht das Gegenteil erreicht hat. denn wenn sich zahlreiche AG, LG und OLG mit der Frage beschäftigen (müssen), dann dürfte das mehr kosten als einbringen.
Im Übrigen: Interessant für mich der Hinweis auf die „Bezirksrevisorenkonferenz“ und die Reaktion der StA darauf, die den dann gleich in geltendes Recht umsetzt.
Fällt das nicht unter § 21 I 1 GKG?
m.E. geht es hier um die Frage, ob überhaupt Kosten erhoben werden dürfen. Unter § 21 Abs. Satz 1 GKG würde ich die Fälle packen, in den der Kosten-TB grundsätzlich nicht streitig ist und nicht darum gestritten wird, ob überhaupt Kosten entstanden sind, sondern diejenigen, die zwar entstanden sind, aber wegen Falschbehandlung nicht erhoben werden (sollen).
Für die Aktenversendung per Post dürfen Kosten erhoben werden. Wenn der Anwalt Aktenversendung über sein Fach beantragt, die Akte gleichwohl per Post verschickt wird, wäre das doch eine Falschbehandlung, durch die die eigentlich fällige Aktenversendungspauschale nicht erhoben werden sollte.
ok, wenn Sie es so sehen, aber die StA und die „Bezirksrevisorenkonferenz“ scheinen ja auch dem Standpunkt zu stehen, dass auch ihre Vorgehensweise den Ansatz der Gebühr rechtfertigt. Letztlich m.E. auch egal, da der Kollege an einer gerichtlichen Entscheidung nicht vorbei kommt.
Dann drücken wir dem Kollegen mal die Daumen 😉
Ja, vielleicht ist es ja doch kein „Fladenzores“ 🙂
Ich halte die Corona unterrichtet….
Es geht auch weniger um Fladenzores, also um etwas ohne Bedeutung.
84 Akten auf diese Art im Jahr sind schon ein Tausi.
Außerdem will ich mich von der StA nicht wie ein Ochse am Nasenring durch die Manege führen lassen.
Leeren Sie denn das Fach auch regelmäßig?
P.S. Ich würde gerne mal wissen, wieviel es die Justiz kostet, den Zahlungseingang der 12,- € zu bearbeiten und zu überwachen. Wahrscheinlich 25,- € …