So, heute in meinem Gebührenrätsel eine Frage, die mal nicht direkt etwas mit Gebührenziffern des VV und oder §§ des RVG zu tun hat, sondern m.E. mehr allgemeiner Natur ist. Der Kollege/Bekannte fragte:
„Hallo Detlef,
ich würde mich gerne als Fragesteller an Deinem Wochenrätsel beteiligen.
Mandant beauftragt mich für ein Revisionsverfahren und fragt mich nebenbei, ob die „Gier“ des Instanzverteidigers (nennen wir ihn A) berechtigt ist, der inzwischen einen Mahnbescheid erwirkt hat. Folgendes war geschehen:
Mdt hatte mit A eine Vergütungsvereinbarung geschlossen über eine Pauschale von 5.000€, mit der EV, ZwV und ein erster HVT abgegolten waren.
Nach Anklageerhebung stellt sich heraus, dass ein zweites Verfahren anhängig geworden ist. A erhält im Zwischenverfahren Akte und Anklageschrift, was mit Mdt besprochen wird.
Zweites Verfahren wird mit Eröffnung verbunden und es kommt zur HV, in der Verfahren 2 nach § 154 StPO eingestellt wird.
A verlangt nun GG, VG und TG von Mdt für Verfahren 2. Mdt fragt mich nun, ob das so richtig sein kann.
Meine Antwort war, dass zumindest die TG wegen der Verbindung nicht angefallen sein dürfte, ich aber nicht sicher sei, inwiefern hier die Vergütungsvereinbarung noch eine (weitere) Rolle spielen könnte.
Ob es eine fundiertere Antwort an einem der nächsten Montage geben könnte? 🙂 “
Ich werde mich am Montag um eine „fundiertere Antwort“ bemühen, aber vielleicht gibt es die ja auch gar nicht…..
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