Ja, Weihnachtsmann gekündigt – das lese ich gerade in der „Borkumer Zeitung“ und darüber ist aj auch schon an anderen Stellen berichtet worden. Es geht um die Kündigung des Weihnachtsmannes im KaDeWe, Berlin, über die z.B. die „Thüringer Allgemeine“ gestern wie folgt berichtet hat:
Einige Leute kamen extra wegen Peter Georgi in das Kaufhaus. Sie finden ihn besonders toll als Weihnachtsmann. Denn sein langer weißer Rauschebart ist nicht angeklebt, sondern echt.
Doch das große Kaufhaus hat dem Weihnachtsmann nun gekündigt. Sie sagen, dass er schon sehr alt sei und die vielen Besucher vielleicht zu viel Arbeit für ihn seien.Viele Menschen finden das nicht gut. Sie schrieben zum Beispiel wütende Kommentare auf die Facebook-Seite des Kaufhauses. Sie fordern, dass Peter Georgi wieder der Weihnachtsmann sein darf. Über Tausend Unterschriften haben sie dafür schon gesammelt. Mit diesem Rummel hat er nicht gerechnet, sagt Weihnachtsmann Peter Georgi.Auch wenn das Kaufhaus ihm gekündigt hat, hat er als Weihnachtsmann zu tun. Er tritt zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten auf.“
Zuständig für eine Kündigungsschutzklage ist nicht das ArbG Berlin, sondern das „himmlische Gericht“ 🙂 .