Zu unserer kurzen und knappen Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Sicherheitsleistung?, dann auch die kurze und knappe Antwort, die ich dem Kollegen gegeben habe:
„……ich habe mal ein wenig geforscht. Dazu gibt es nichts, also kreativ gedacht. Aber m.E. – ich stimme Ihnen zu – ist die Gebühr nicht entstanden. Passt nicht in das System von Nrn. 4142, 5116 VV RVG. Würde ja sonst dazu führen müssen, dass die Gebühr Nr. 4142 VV RVG auch im Fall eine Kaution anfällt. Aber schauen Sie mal bei der Nr. 1009 VV RVG. Vielleicht fällt die ja an. Habe ich jetzt nicht geprüft.“
Vielleicht hatte der Kollege bei der Nr. 1009 VV RVG ja Glück :-). Im Übrigen: Der Kommentator hatte Recht. Congratulations…