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Urheber Anna Fischer-Dückelmann (1856–1917)
Ich hatte neulich im Zusammenhang mit der Einsendung einer Entscheidung Kontakt zu einem richterlichen Kollegen eines süddeutschen AG. Der hatte mir einen Beschluss zur Veröffentlichung geschickt. Nach Durchsicht der Entscheidung hatte ich „moniert“, dass er eine Altauflage eines Standardkommentars zitiert hatte. Der Kollege hat dann gut gekontert und geantwortet:
„…ich werde mal unseren Bücherbeauftragten fragen, ob noch Geld für die aktuelle Auflage da ist. Wahrscheinlich nicht, dafür zahlt das Land neuerdings einen Zuschuss für mobile Nackenmassagen. Das ist aber der Topf „Gesundheitsmanagement“, aus dem kein Geld für Standardkommentare entnommen werden darf. „
Das hat dann natürlich meine Neugier geweckt und ich habe nachgefragt, worum es sich dabei handelt. Und der Kollege konnte meine Neugier stillen. Es ging um eine Nachricht, die ihn ein paar Tage vor meiner „Beanstandung“ erreicht hatte. Da hieß es:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, eine mobile (nicht vergnügungssteuerpflichtige) Rückenmassage im Umfang von 20 Minuten/Person an 2 Terminen monatlich anzubieten.
Die Massagen können in ppp. (im Gebäude des Amtsgerichts oder beim Anbieter) wahrgenommen werden, da ansonsten Anfahrtskosten zu bezahlen wären.
Die Option bleibt aber bestehen, die Massagen auch außerhalb pp. bei den Notariaten anzubieten.
Das Angebot liegt derzeit bei 17,- € je Person – ohne Anfahrtskosten.
Aus dem Budget des Gesundheitsmanagements kann hierzu ein Zuschuss bezahlt werden. Die Höhe hängt natürlich von der Nachfrage ab.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie unverzüglich Ihr Interesse per Antwortmail bekunden könnten.“
Also: Wellness beim Amtsgericht, bzw. das Ganze unter der Überschrift „Gesund + Fit….“. Da sag noch mal einer die Justiz kümmere sich nicht um (die Gesundheit) ihre(r) Mitarbeiter. Ich stelle mir das Szenario vor und frage mich, da die Massagen ja auch im Gebäude des AG angeboten werden: Wo? Im Dienstzimmer der Richter, Rechtspfleger usw.? Oder will man ggf. das Anwaltszimmer, falls es eins gibt, umfunktionieren? Aber vielleicht ja auch die Bücherei. Denn die braucht man ja kaum, wenn eh nur alte Auflagen dort zu finden sind.