Braucht da ggf. nun ein OStA einen Verteidiger? oder: Verrat von Dienstgeheimnissen?

© Igor Zakowski - Fotolia.com

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Unter der Überschrift „Hat Münsters Oberstaatsanwalt geheime Informationen preisgegeben?“ titeln heute die „Westfälischen Nachrichten“ zur Strafanzeige der Strafverteidigervereinigung NRW e.V., in der dem münsterischen OStA Heribert Beck vorgeworfen wird, gegenüber Journalisten Informationen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen münsterischen Rechtsanwalt verraten zu haben. Dieser sei dadurch in seinen Rechten verletzt und bloßgestellt worden. In der Sache geht es um einen Münsteraner Strafverteidiger, über dessen Inhaftnahme ich auch berichtet hatte (vgl.: Da braucht der Verteidiger wohl selbst einen Verteidiger, oder: Abrechnungsbetrug?). Vorwurf: Abrechnungsbetrug zu Lasten der Landeskasse. Der Rechtsanwalt/Verteidiger soll ein Scheinbüro in Hamburg betrieben und angegeben haben, vor dort zu Gerichtsterminen in Münster anzureisen, um so höhere Fahrtkosten abrechnen zu können. Das führt(e) dann zu dem Vorwurf des gewerbsmäßigen – weil angeblich eine ständige Einnahmequelle daraus gemacht werden sollte – Betruges. Inzwischen hat der Rechtsanwalt einen Teil falscher Abrechnungen eingeräumt und ist von der U-Haft verschont.

Mal sehen, wie es jetzt weiter geht. Ohne Aktenkenntnis wird man kaum etwas sagen können. In Anlehnung an das frühere Posting: Nicht, dass nun ggf. ein OStA einen Verteidiger braucht wegen Verrat von Dienstgeheimnissen? Die GStA Hamm ist übrigens auch eingeschaltet über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

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