Einen Beitrag habe ich dann heute noch. Auf ihn bin ich gerade durch eine Nachricht bei LTO gestoßen. Die Überschrift ist ein Hingucker, wenn es heißt „Pferd beißt Polizeiwagen“. Kann ich mir dann hier nicht verkneifen 🙂 . Und in der Meldung zum AG Remscheid, Urt. v. 28.05.2014 – 43 C 25/14 – geht es dann weiter mit:
„Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mal anders: Nachdem er ausgebüxt war, wollte Hengst „Richard“ nicht ohne Weiteres auf seine frisch gewonnene Freiheit verzichten. Das bekam vor allem ein Streifenwagen zu spüren: Dass Pferd biss mehrfach kräftig zu und verursachte an dem Polizeiwagen einen Schaden in Höhe von rund 4.300 Euro. Das AG Remscheid entschied nun, dass der Pferdehalter den Schaden vollumfänglich begleichen muss.
Die Versicherung des Pferdehalters wollte von den für die Reparaturen veranschlagten Kosten lediglich 3.000 Euro übernehmen. Sie war der Ansicht, dass die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten viel zu aufwendig durchgeführt worden seien. Zudem vermutete die Pferdehaftpflichtversicherung, dass auch Altschäden gleich mit repariert worden seien. Schließlich klagte das Land NRW vor dem AG Remscheid auf Zahlung der übrigen 1.300 Euro und bekam Recht.
Das Gericht befand, dass die umfangreichen Schäden – Kratzer am Dachholm, an beiden Türen und der Motorhaube – den Reparaturaufwand rechtfertigten. Zudem sei die Reparatur zum Werterhalt des lediglich geleasten Streifenwagens notwendig gewesen.“