Alle Jahre wieder findet Ende Januar in Goslar der „Deutsche Verkehrsgerichtstag“ statt, vom 29. – 31.01.2014 dann zum 52. mal. Inzwischen liegt das Programm vor. Verhandelt wird in insgesamt acht Arbeitskreisen, und zwar zu folgenden Themen:
AK I: Grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen in der EU
– Erfahrungen mit den EU-Instrumenten –
– Probleme beim Halterdatenaustausch –
– Europäische Perspektiven –AK II: Problemfeld Schmerzensgeld
– Schmerzensgeldtabellen – Sinnhaftigkeit und Grenzen –
– Blick nach Europa –
– Transparenz und Akzeptanz –AK III: Gesetzlich unfallversichert – Fluch oder Segen?
– Umfang des Versicherungsschutzes und Reichweite des Haftungsausschlusses –AK IV: Sachmängelhaftung und Garantie beim Autokauf
– Risiken der Nacherfüllung: Unverhältnismäßigkeit, Erfüllungsort und Kosten –
– Neu- und Gebrauchtwagengarantien auf dem Prüfstand –AK V: Fahreignung und MPU
– Eignungskriterien –
– Änderungsbedarf? –
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit –AK VI: „Rätselhafte“ Verkehrsunfälle und strafprozessuale Aufklärungspflicht
– Körperliche und geistige Mängel –
– Möglichkeiten und Grenzen der Beweisgewinnung –
– Prävention –AK VII: Wem gehören die Fahrzeugdaten?
– Vernetzte Datenbox Fahrzeug –
– Big Data contra Datenschutz –
– Prävention und Repression –AK VIII: Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften auf See
– Wer kontrolliert was? (Flaggenstaaten, Hafenstaaten, Klassifikationsgesellschaften)
Nun ja, ganz so prickelnd finde ich das Programm nicht (hier das vollständige Programm). Aber das ein oder andere Thema ist ganz interessant, so dass wir dazu auch im VRR berichten werden.