Wie fleißig war der 17. BT, oder: Erledigt/nicht erledigt?

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Am 22.09.2013, also am kommenden Sonntag, geht die 17. Legislaturperiode des Bundestages zu Ende, na ja, ich glaube nicht so ganz, sondern wohl erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundetages. Aber immerhin wird am kommenden Sonntag gewählt – nicht vergessen!! – und da ist es doch mal ganz interessant, einen Rückblick zu machen und sich die Frage zu stellen: Was hat denn nun der 17. Bundestag, von dem erledigt, was er sich die Regierungsparteien 2009 im Koalitionsvertrag auf die „To-Do-Liste“ geschrieben hatte. Ich mache es mir da einfach und greife auf den „Ausblick auf die Strafgesetzgebung in der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von 2009-2013“ zurück, den wir vom VorRiKG Olaf Arnoldi, Berlin, im StRR hatten (vgl. StRR 2009, 449).

I. Materielles Strafrecht

Kronzeugenregelung erledigt
Sicherungsverwahrung wohl eher nicht erledigt
Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB auf den besonderen strafrechtliche Schutz von Polizeibeamten und anderen Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen nicht erledigt
Zwangsheirat Übergang von § 237 StGB in § 240 StGB
Änderung des § 353b StGB – Verletzung eines Dienstgeheimnisses – zu Gunsten von Journalisten erledigt
Jugendrecht: Erhöhung der Obergrenze für die Jugendstrafe und Warnschussarrest erledigt.

 

II. Verfahrensrecht

Beschlagnahmeschutz für Journalisten im Rahmen der §§ 94, 97 StPO erledigt
Online-Durchsuchung nicht erledigt
Erweiterung des § 153a StPO auch auf das Revisionsgericht nicht erledigt
Entfallen der Unterscheidung zwischen Verteidigern und anderen durch die StPO insoweit nicht privilegierten Rechtsanwälten in § 160a StPO erledigt
Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei zum Glück nicht erledigt
Erweiterung der Möglichkeit Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten (§ 362 StPO) auf die Fälle, wenn aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden, insbesondere der DNA-Analyse, nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann. nicht erledigt

Na ja, sieht doch gar nicht sooo schlecht aus, oder. Im Verfahrensrecht war man nicht so fleißig, aber das musste auch nicht alles umgesetzt werden. Und wenn man dann bedenkt, dass außerdem noch einige Gesetze neu gekommen sind, die in der Aufstellung nicht enthalten waren, wie

  • das 2. KostRMoG oder
  • das StORMG.

Übrigens: Die Änderung des § 81a StPO – teilweises Wegfall des Richtervorbehalts in Abs. 2 – das hat der 17. BT nicht mehr geschafft. Sicherlich wird der Gesetzesvorschlag neu eingebracht. Aber erst mal hat man wahrscheinlich anderes zu tun., Egal, wer gewinnt. Die „Futtertröge“ müssen neu verteilt werden.

Ein Gedanke zu „Wie fleißig war der 17. BT, oder: Erledigt/nicht erledigt?

  1. Gast

    Also der Bundestag macht bei uns die Gesetze ganz alleine, und das macht er dann zur Zufriedenheit des Wahlvolks, wenn er abnickt, was die die Regierung tragenden Parteien angekündigt haben. Na denn.

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