Jeder kennt den Satz „Eigenlob stinkt“. Aber dennoch: Zum Wochenauftakt ein wenig Eigenlob ist nicht schlecht, nicht an die eigene Adresse, sondern ganz uneigennnützig 🙂 an den StRR.
Nun, was gibt es dazu berichten bzw., was ist berichtenswert? Ich meine Folgendes: In der vergangenen Woche ist im Focus Heft 39/13 auf den Seiten 58 ff. eine Auswahl der Top-Anwälte veröffentlicht (vgl. hier: TOP-Liste_Strafverteidiger), wohl als Vorankündigung und/oder Auszug zu dem Mitte Oktober erscheinenden Focus-Spezial „Anwälte“. Als geschäftsführender Herausgeber des StRR interessierten mich natürlich die TOP Strafrechtler, und siehe da: Die Freude war groß, als ich unter den dort aufgeführten TOP-Leuten im Osten unseren StRR-Mitherausgeber Michael Stephan aus Dresden finde, der mir über seine Positionierung aber nichts gesagt hatte. Warum so bescheiden? Liest sich doch gut, auch wenn der DAV in seiner PM 34/13 an der Focus-Auswahl etwas zu nörgeln hatte.
Also: Congratulations. Freut uns auch für den StRR. Habe doch immer gesagt, dass das eine gute Zeitschrift ist 🙂 bzw: Die Zeitschrift muss gut sein, wenn…..
Ach so: Vergessen wir nicht, dass der Bloggerkollege Hoenig aus Berlin auch genannt ist (vgl. hier: Kein Eigenlob im Focus).
Kleiner Wermutstropfen: Beide sind auf einmal nicht mehr „Fachanwalt für Strafrecht“, sondern „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Aber das wird der Focus sicherlich berichtigen und dann war es Werbung im Doppelpack. 😀
Schön für die genannten Kollegen und nicht schlimm für die anderen. Im Ruhrgebiet wird der Focus anscheinend kaum gelesen. Macht nichts, wir haben auch so genug zu tun 😉