Heute ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten (vgl. hier das BGBl Nr. 42 v. 29.07.2013). Damit sind seit heute auch die Änderungen im RVG in Kraft. Und da stellt sich natürlich auch für die Verteidiger die Frage: Was ist neu in den Teilen 4 und 5 VV RVG bzw. im Paragrafenteil, soweit er Auswirkungen auf die Straf- und Bußgeldsachen in Teil 4 und 5 VV RVG hat?. Dazu wird es in der nächsten Zeit eine ganze Serie von mir an verschiedenen Stellen geben, u.a. natürlich auch in StRR und VRR. Die August-Hefte sind zwar noch nicht erschienen, ich habe aber schon mal meinen Beitrag aus VRR/StRR-Heft 8/2013 online gestellt auf meiner Homepage. Der Beitrag: „Was ist nach dem 2. KostRMoG neu bei der Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren?“ stellt die Änderungen in einem umfassenden Überblick vor. Auf das ein oder andere werde ich noch mal zurückkkommen.