Was ist eigentlich aus den „Akku-Lampen“ am Fahrrad geworden? Die und Warnwesten gibt es…

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Wir hatten ja Ende Juni über den Vorst0ß von P. Ramsauer im Bundesrat betreffend Fahrrad-Akku-Lampen/batteriergetriebene Lampen berichtet (vgl. hier: Der Sommer naht, zumindest schon das Sommerloch – P.Ramsauer und der Fahrradynamo). Darüber hat dann am 05.07.2013 das Bundesrat beraten und auch einen Beschluss gefasst. Sie haben der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Auflagen zugestimmt (vgl. hier  BR-Drucks. 445/13 (B).  Der Bundesrat will, dass für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlussleuchten an Fahrrädern zukünftig auch wiederaufladbare Energiespeicher oder Batterien als Energiequelle verwendet werden dürfen. Die Änderungs-VO ist dann noch einmal an die Bundesregierung zurück. Die kann/darf jetzt entscheiden, ob sie das – und auch andere Änderungen – mitmacht.

§ 67 Abs. 1 StZO soll dann demnächst heißen:

„(1)Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine,deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.“‚

Begründung:

Die Verwendung von Batterien oder eines wiederaufladbaren Energiespeichers (Akkus etc.) für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte an Fahrrädern gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung einer Lichtmaschine (Dynamo) als Energieversorger. Zudem gewährleisten sowohl batterie- als auch akkubetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten eine gute Erkennbarkeit der Fahrradfahrer, da die Intensität der Lichtabstrahlung unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit gleichmäßig hoch ist und auch im Stand erfolgen kann. Daneben wird ihnen eine höhere Akzeptanz entgegen gebracht, die offenbar unter anderem daraus resultiert, dass der Betrieb der Beleuchtung mit Batterien und Akkus-im Gegensatz – insbesondere zu älteren Dynamos-keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste oder eine Einschränkung der Beleuchtung bei schlechten Witterungsverhältnissen mit sich bringt…..“

Und: Warnwesten sind demnächst nach Wunsch des Bundesrates auch zwingend

 

2 Gedanken zu „Was ist eigentlich aus den „Akku-Lampen“ am Fahrrad geworden? Die und Warnwesten gibt es…

  1. Kalle

    und was ist mit der Bauartgenehmigung nach § 22a Nr. 22 StVZO? Die Änderung ist sinnlos, solange die Bauartgenehmigung für derartige Scheinwerfer u. ä. bleibt. Die meisten verwendeten Scheinwerfer haben diese nicht.

  2. Kristin Schmidt

    Natürlich muss ein Fahrrad auch mit einer guten Lichtquelle ausgestattet sein, sonst kann zuviel auf den Strassen passieren. Gerade wenn es draußen dunkel ist, hat man Mühe, von weitem einen Fahrradfahrer zu erkennen.

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