Was die Presse alles so weiß: Kann Uli Hoeneß auf Bewährung hoffen?

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Es ist schon erstaunlich, wie manche Themen tagelang die Preseeberichte beherrschen, dann auf einmal (fast) in der Versenkung verschwinden, um dann – wie der Phönix aus der Asche – wieder aufzutauchen. So ie „Steueraffäre Hoeneß“, die auf einmal die Gazetten wieder beschäftigt. Und da ist man der Zeit m.E. einen Riesenschritt voraus. Denn man kennt offenbar das Urteil schon, wenn es da z.B. heißt:

Natürlich alles mit „hoffen“, wohl“ und „offenbar“ oder „wahrscheinlich“ usw. Da fragt man sich: Was die Presse schon alles weiß und vor allem, woher sie es weiß. Die Kammer/das Gericht braucht da gar nicht mehr erst zu verhandeln und eine Anklage brauchen wir auch nicht mehr. Es ist offenbar 🙂 alles schon entschieden. Und dabei sollte man vielleicht lieber erst mal abwarten, welche Anklage kommt. Dann kann man sehen/abschätzen, in welche Richtung es geht.

 

9 Gedanken zu „Was die Presse alles so weiß: Kann Uli Hoeneß auf Bewährung hoffen?

  1. Jochen Hoff

    Nein, man muss nicht die Entscheidung eines Gerichtes abwarten. Hoeneß gehört zum Stammpersonal der CSU-bayrischen Selbstdarstellung.

    In einem Wahljahr in dem es in Bayern und im Bund knapp werden könnte, wollte man ursprünglich die Sache erst nach den Wahlen praktisch ohne echte Strafe einstellen. Das war unmöglich, weil sich das Netz und die Stammtische gleichermaßen aufregen.

    Deshalb wird jetzt über Verjährung und die Kombination von Geld und Haftstrafe zur Bewährung, der Volkszorn beruhigt, ohne Hoeneß wirklich zu bestrafen und vor allem ohne ein Signal zu setzen.

    Nach den Wahlen kann dann das eigentliche Urteil noch milder ausfallen und alle sind zufrieden.

    Es ist ein politischer Prozess.

  2. Rainer Hoffmann

    Und was ist das für eine Bewertung, wenn der ehemalige OLG-Richter Burhoff die „Straffreiheit durch Richterprivleg“ eines Solarverkäufers und seines „Solaranwaltes“ als – so wörtlich – „QUATSCH“ bezeichnet, obwohl das NRW-Justizministerum den grundgesetzwidrigen Sachverhalt faktisch bestätigt hat…??

  3. n.n.

    ich finde insbesondere die ständigen hinweise der presse auf die 5-jährige verjährungsfrist mutig und frage mich, ob da nicht einfach alte artikel aus dem zumwinkel-verfahren neu aufgekocht werden.
    anders formuliert: ich gehe schon davon aus, dass die StA die rechtsprechung des 1. senats zur 10jährigen verjährungsfrist des § 376 abs. 1 ao kennt.

  4. schneidermeister

    Tja, die Presse muss das Thema offenbar am Kochen halten, und seien es irgendwelche Phantastereien zu einem Plädoyer in einer Hauptverhandlung, obwohl noch nicht einmal Anklage erhoben ist
    Ddie Bild hatte kürzlich noch über die Anklage zum Landgericht und den Vorsitzenden der Strafkammer berichtet; fragte dann nach dem Spiegel-Bericht: „Kommt Hoeneß um einen Prozess vor dem Landgericht mit Knallhart-Richter Rupert Heindl (46) herum?“

    In einem Punkt liegt der Spiegel definitiv daneben, denn zuständiges Amtsgericht ist keineswegs das AG in Miesbach, sondern in München, weil in Bayern wie in anderen Bundesländern Schwerpunktzuständigkeiten für Wirtschaftsstrafsachen bei Amtsgerichten geregelt wurden.

  5. Harald Huesch

    @schneidermeister: In Niedersachsen gibt es sechs Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht Hildesheim, und trotzdem wurden Glaeseker, Schmidt, Wulff und Groenewold beim Landgericht Hannover angeklagt.

  6. schneidermeister

    @Harald Huesch:
    Bestechlichkeit und Bestechung (eines Amtsträgers) ist auch nicht generell eine
    Wirtschaftsstrafsache, sondern nur „soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind“,siehe § 74 c Abs. 1 Nr 6 a.
    Steuerhinterziehung dagegen ist immer Wirtschaftsstrafsache.

  7. schneidermeister

    kleine Korrektur: Steuerhinterziehung mit Ausnahme 74 c Abs.1 Nr. 3 letzter Halbsatz GVG. Aber um BtM und Kfz_Steuer geht es bei Hoeneß ja nicht.

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