Ich habe länger keinen Lesetipp mehr gemacht. Heute ist aber mal wieder ein Hinweis angebracht, und zwar auf den Online stehenden Beitrag des Kollegen Dr. Kotz aus Augsburg aus dem StRR-Heft 6/2013 – „Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe„. Er behandelt die Neuregelung des § 46b StGB durch Art. 1 des 46. Strafrechtsänderungsgesetz, das inzwischen im BGBl. I S. 1497 verkündet worden ist.
Die Neuregelung wird am 01.08.2013 in Kraft treten. Bisschen Zeit ist also noch. Aber lesen kann man ja schon mal.
Lesetipp: Neue Kronzeugenregelung tritt am 01.08.2013 in Kraft via @burhoff http://t.co/NGJZrMNS8V
Neue Kronzeugenregelung tritt am 01.08.2013 in Kraft – nicht die für Kartellsachen sondern die im StGB http://t.co/s0TNNN9Fvx via @burhoff