Ich habe mich bisher ja aus dem Verfahren Mollath herausgehalten und darüber nur im Rahmen meiner Wochenspiegel berichtet. Grund ist u.a., dass man nicht alles im Auge behalten kann und es m.E. genügend andere Blogs gibt, die den Fall im Auge haben. Aber jetzt bin ich auf einen Bericht aus der Süddeutschen Zeitung von heute gestoßen (worden), auf den ich dann doch hier hinweisen will.
Die „Süddeutsche Zeitung berichtet unter der Überschrift: „Merkwürdiger Entwurf belastet Richter“ über den ihr vorliegenden Entwurf des Wiederaufnahmeantrages im Verfahren Mollath, der sich von dem Wiederaufnahmeantrag, dann doch ganz erheblich unterscheidet. Um Kommentaren vorzubeugen: Mir ist der Unterschied zwischen Entwurf/endgültiger Fassung schon bekannt und mir ist auch bekannt, dass dazwischen erhebliche Unterschiede liegen können. Aber es ist – gelinde gesagt – schon ein wenig „eigenartig“, wenn Entwurf und endgültige Fassung gerade an den Stellen voneinander abweichen, an denen es um „unmittelbares Fehlverhalten von Justizbediensteten“ geht.
Und wenn es heißt: „Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Freitag betont, für den Inhalt des Antrags sei allein die Staatsanwaltschaft zuständig gewesen.„: Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nicht berichtet hat.
Jetzt hoffe ich nur, dass ich keinen Besuch der Polizei bekommt, vgl. hier der Fall Mollath und seine Weiterungen.
Fall Mollath: “Ein merkwürdiger Entwurf belastet Richter” – aber eben nur im Entwurf via @burhoff http://t.co/IhT4Bp9xBS
RT @burhoff: Fall Mollath: “Ein merkwürdiger Entwurf belastet Richter” – aber eben nur im Entwurf via @burhoff http://t.co/IhT4Bp9xBS
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Fall Mollath: “Ein merkwürdiger Entwurf belastet Richter” – aber eben nur im Entwurf via @burhoff http://t.co/RCbgH6ktFf
RT @LizCollet: Fall Mollath: “Ein merkwürdiger Entwurf belastet Richter” – aber eben nur im Entwurf via @burhoff http://t.co/RCbgH6ktFf
Letztlich wird der Staatsanwalt auch 164 StGB im Auge gehabt haben.
Meinen Sie, dass der Grund für die Abweichungen wirklich dort liegt?
Hallo Herr Burhoff, einen Anruf haben Sie frei. Notieren Sie sich bitte die Nummer des Strafverteidigernotrufs. Im Ernst, wäre ich Verlagsleiter oder Autor würde ich über einen zeitweiligen „Boykott“ von Urteilen bzw. Urteilsbesprechungen aus Bayern nachdenken, ganz so wie ein Virenscanner bestimmte Programme in Quarantäne schiebt.
Meinen Sie, dass es so gefährlich wird? Und was ist mit Art. 5 GG? 🙂
Strafrecht Online: Fall Mollath: “Ein merkwürdiger Entwurf belastet Richter” – aber eben nur im Entwurf: Ich h… http://t.co/DXgL7AwoiQ
Fall Mollath: “Ein merkwürdiger Entwurf belastet Richter” – aber eben nur im Entwurf http://t.co/MJ9OJftkjF via @ebuzzing
Oh, sorry, mein Internetanschluss war zeitweise gestört. Art. 5 ist so eine Sache, wenn der Empfängerhorizont vernebelt ist 😉
Artikel 5 GG?
Diese Rechte finden ihre Schranken …
Steht ein Polizist vor der Türe werden Sie die Maßnahme dulden müssen, andernfalls wird diese mit Gewalt durchgesetzt. Ein Durchsuchungsbeschluss ist Formsache, die wenigsten Richter lesen die vorformulierten Beschlüsse überhaupt noch durch. Ausserdem geht es ja auch ohne, schliesslich ist Gefahr im Verzug.
Man kann die Maßnahme im Nachhinein prüfen und für widerrechtlich erklären lassen.
Nützt zwar nix, ist aber so.
Es gab da mal jemanden, der nannte das Rechtsstaatsimulation – treffender kann man das eigentlich nicht beschreiben.
Ich hoffe, es bleibt Ihnen erspart.
Wer Sarkasmus findet, darf Ihn behalten
Werde ihn dulden, sonst werde ich ggf. noch untergebracht 🙂