Irgendwo hatte ich es gestern gelesen im Netz und es hat mir gestern Abend keine Ruhe gelassen und ich habe es dann auch bei Spiegel.de wieder gefunden (vgl. Spiegel.de). Das Zitat einer „Anmerkung“ des Bundesanwalts Diemer, der die Anklage im NSU-Verfahren vertritt, zu dem Aussetzungsantrag der Verteidigung:
„Vor der Mittagspause sagt Bundesanwalt Herbert Diemer, dessen staubtrockene Anmerkungen gleichwohl unüberhörbar sind: „Da dem Antrag ohnehin nicht stattgegeben wird, muss ich auch nicht gleich Stellung dazu nehmen.“ Nach der Mittagspause befürwortete er erwartungsgemäß die Zurückweisung des Antrags. Und ebenso erwartungsgemäß wurde er abgelehnt.“
Man mag ja von dem gestrigen Antrag denken (vgl. hier) , was man will – ich halte ihn auch nicht unbedingt für gelungen, zumindest das Timing ist in meinen Augen nicht gut, weil dieser Antrag m.E. zu spät kommt – aber: Muss man den Antrag als Bundesanwalt eigentlich so kommentieren? In meinen Augen/Ohren klingt ein gewissen Portion von Überheblichkeit durch, die der GBA bzw. seine Vertreter doch an sich nicht an den Tag legen sollten. Wir haben es doch mit der „berühmten objektivsten Behörde“ des Welt zu tun. Da muss/sollte man doch solche Anträge akzeptieren können. Jedenfalls hätte man sich m.E. eine solche Äußerung – wenn Sie denn so gefallen ist – sparen können/sollen.
„Sine ira et studio“ haben es die alten Römer genannt, Neudeutsch heißt es heute wohl: Keep cool…
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Es sind gerade nach dem ersten Verhandlungstag einige defintiv überzogene und auch falsche Vorwürfe an die Verteidigung gerichtet worden, unter Artenschutz stehen die Verteidiger aber auch nicht. Wer Anträge von Nebenklagevertretern als „Schwachsinn“ bezeichnet (Klemke) oder, wie der bislang primär duch Stänkereien aufgefallene RA Heer, weite Teile seines Agierens auf Versuche beschränkt, den Vorsitzenden auf m.E. teils recht kindische Weise in Wortgefechte zu verwicklen oder zu provozieren muss und darf sich dann auch nicht wundern, wenn andere Verfahrensbeteiligte einmal zurückkeilen. Auch Herr Heer wird sich daran gewöhnen müssen, dass nicht ihm die Verhandlungsleitung obliegt und dass er nicht über den anderen im Saal Anwesenden steht. Sofern die Berichterstattung keinen falschen Eindruck erweckt hatten Frau Stahl und Herr Sturm solche Kindereien bislang nicht nötig, ohne dass man den Eindruck gewinnen musste, sie verteidigten nicht konsequent.
Gruesse aus Naxos :-), aber dennoch: Keep cool. Im Uebrigen: Vielleicht spielen wir ja “Good guy, bad guy.“?
Genau. Keep cool. Und einfach mal machen lassen. Es muss ja nicht jeder Antrag und jedes Prozessverhalten kommentiert werden. Ein bisschen graut es mir vor Revisionsschriften oder -entscheidungen des Inhalts: „Dieser Antrag war unzulässig/ unbegründet/ … so auch B… in J… Strafrecht Blog vom…“ o.ä. Aus dem Blog soll doch auch kein NSU-Verteidigerhandbuch entstehen, hoffe ich.
Scheint ein arbeitsintensiver Griechenland-Urlaub zu sein… 😉
Noch sind ja die good guys in der Überzahl, also alles ok. 🙂
@ Schulze: Nach dem 600. Zeeugen wird es ruhiger :-). Im Uebrigen muessen Sie die Revisionen ja nicht lesen.
Der Vorsitzende scheint das Motto „keep cool“ ja bereits bestens verinnerlicht zu haben. Ob er wohl schon an §§ 257a, 249 II StPO denkt? 🙂
„Keep cool“ scheint allerdings nicht für alle zu gelten. Als Verteidiger die Robe auszuziehen und wie ein beleidigtes kleines Mädchen trotzig aus dem Saal zu rennen erscheint nicht wirklich souverän….
„Im Uebrigen muessen Sie die Revisionen ja nicht lesen.“ @Burhoff: Abwarten… 😉
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Urlaub. Erholen Sie sich gut.
Wer? Keep cool gilt natuerlich fuer alle.
RA Sturm (oder Stahl? Ich verwechsle die Namen immer, obwohl die Dame und der Herr optisch recht einfach zu unterscheiden sind…) hat diversen Tickern zufolge den Saal verlassen, weil er sich „ausgelacht“ gefühlt habe. Soll, wie es mittlerweile heißt, nach ein paar Minuten aber zurückgekehrt sein). Ein für mich erstaunliches Verhalten, das ich jedenfalls von diesem Anwalt nicht erwartet hätte…
Wenn “Stahl“, hatte ich noch nicht. Keep cool gilt fuer alle. In der Tat ungewoehnlich 🙂
Hallo, mit dem BB ist das kommentieren schwierig(er), mit dem NB geht es besser, allerdings ist der Empfang hier auch nicht so knallig. Nur noch:
@Schulze: Ein Verteidigerhandbuch will ich nicht machen, aber den Prozess schon „begleiten“ und das kommentieren, was ich kommentieren möchte. Wenn es zu viel wird: Einfach nicht lesen, aber die Frequenz wird eh abnehmen.
@T.H. RiAG: Das Saal Verlassen kannte ich noch nicht. Das muss ich jetzt erst mal suchen. Wäre dann doch schon ziemlich „uncool“.