Während eines ereignisreichen Tages auf Naxos, hat es in München einen wohl ebenso ereignisreichen Tag im NSU-Verfahren geben. Nicht nur eine Besetzungsrüge – war klar, dass die kam, denn sie musste kommen, wenn man sich die Besetzungsrüge für die Revision offen halten will -aber auch sonstiges Scharmützel und Hin und Her.
Wenn ich so bei Spiegel.de lese, was sich alles so getan hat, kann ich nur sagen: Der Kampf um die berühmte/berüchtigte „Lufthoheit“ ist voll entbrannt:
- Kampf um einen Einstellungsantrag,
- Kampf um die Besetzung,
- Kampf ums Wort,
- Kampf um eine Unterbrechung – Pause oder Befangenheitsantrag?,
- Kampf bzw. sicherlich drohende Gewitterwolken bzw. Gedanken um eine Abtrennung des Komplexes „Keupstraße“ – warum macht man sich die Gedanken eigentlich allerdings nicht schon eher?
- Der eine Verteidiger verlässt den Sitzungssaal,
- das Verhalten des anderen wird von Bundesanwalt Diemer als „ungehörig“ bezeichnet.
Wenn man es liest, fragt man sich: Leute, wo sind wir denn? Bitte cool bleiben, aber alle (und nicht nur der Bundesanwalt 🙂 vgl. hier: NSU-Verfahren: Muss das eigentlich sein Herr Bundesanwalt?, oder: Keep cool).
So, und jetzt wieder in die Sonne. 🙂
NSU-Verfahren: Leute cool bleiben, aber alle… via @burhoff http://t.co/5dck8HwcSb
Strafrecht Online: NSU-Verfahren: Leute cool bleiben, aber alle…: Während eines ereignisreichen Tages auf Naxo… http://t.co/2gMzHfuaTW
Das mit der Keupstraße wurde offenbar erst dann zum Problem, als Anwälte auf die findige Idee kamen, dass ja jeder, der im Zeitraum X in der Keupstraße war (angeblich weitere 70 Personen), Opfer eines versuchten Tötungsdeliktes wurde und somit auf Staatskosten einen Nebenklagevertreter bekommen kann. Siehe SPON-Meldung zum Aussetzungsantrag eines Nebenklagevertreters am Wochenende vor Prozessbeginn.
Ok, aber: Musste man damit nicht ggf. rechnen?
Hat der GBA damit gerechnet bei Anklageerhebung? Offenbar nicht. Und zuzulassen war die Anklage wohl. Einen anderen Sitzungssaal gab es von vorneherein in München nicht, das Platzproblem hätte man also so oder so gehabt. Bzw. der GBA oder das OLG hätten ja gleich mit § 154 StPO das Verfahren vor Anklageerhebung oder im Zwischenverfahren verschlanken können,falls absehbar gewesen wäre, dass sich das Platzproblem noch verschärfen könnte. Wobei Köln eigentlich die einzige Tat war, die tatsächlich in der Öffentlichkeit unter der Rubrik „Terroranschlag“ wahrgenommen werden konnte. Die übrigen Morde wurden ja niemals als terroristisch motiviert erkannt. Von daher war wohl auch eine Verfahrensbeschränkung erst einmal nicht opportun oder erwünscht. Derzeit dürfte die Abtrennung wohl die einzige Lösung sein, falls tatsächlich ein Platzproblem droht.
Ich finde NSU garnicht so schlecht. Ich (Jg.1962), kann mich noch lebhaft an meine Kindheit erinnern, Mein Vater hatte auch ein Moped von NSU und er hat mich öfter mitgenommen. Später, 1980 in der Fahrschule habe ich meine Motorradausbildung auf einer NSU MAX gemacht. im nachhinein echt cool. Ich misse die Zeit sehr. Leider wurde NSU zu Audi und VW hat seine Finger seitdem darin. Schade eigentlich. So gute Autos kann Audi garnicht bauen.
Ich glaube, der Kommentar wird der Bedeutung des Verfahrens nicht gerecht 🙁