Heute hat im NSU-Verfahren die zweite Platzvergabe, die nach dem BVerfG, Beschl. v.- 12.04.2013 – 1 BvR 990/13, 1 BvR 1002/13, 1 BvR 1007/13 u. 1 BvR 1010/13 erforderlich geworden war stattgefunden. Darüber ist bereits an anderer Stelle berichtet worden (vgl. u.a. hier NSU: Mit Brigitte zu Beate – die gesamte Liste oder hier: NSU-Prozess: Presseplätze neu vergeben – oder: Das Risiko von Verlosungen bzw. hier aus der
Nun, wie eben bei einem Losverfahren zu erwarten, der/die eine hat Glück, der/die andere nicht. Und es war ja auch zu erwarten, dass es den oder die eine treffen würden, die beim ersten „Windhund-Verfahren“ einen Platz „ergattert“ jetzt, jetzt aber leer ausgeht.Dass nun gerade die „Brigitte“ einen Platz „gewonnen“ hat, die „Süddeutsche Zeitung“ aber wohl leer ausgeht, entbehrt nicht einer gewissen Komik, aber so ist das nun mal mit dem Losen.
Zur den Folgerungen aus der „Platzverlosung“ wird dann aber bereits berichtet (vgl. hier aus der Presse):
„Es ist wahrscheinlich, dass Bewerber, die in der zweiten Runde keinen Platz bekommen, gegen die Entscheidung klagen werden. Dann könnte sich das NSU-Verfahren weiter verzögern. So soll die „taz“ bereits erwägen, gegen die Platzvergabe zu klagen, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken.„
Nun, also doch keine Ruhe. Die Fragen der Videoübertragung werden also auch weiterhin eine Rolle spielen. Ob man allerdings aus dem Schweigen des BVerfG zu der Problematik im „Nebenkläger-Beschluss“ v. 24.04.2013 _2 BvR 872/13 ein „gewisses Indiz“ dafür sehen kann, „dass auch das Verfassungsgericht die Videoübertragung in andere Säle nicht ganz so rechtlich unbedenklich sieht, wie manche Juristen es darstellen möchten„, (vgl. hier: BVerfG: Keine Videoübertragungsentscheidung bzgl. NSU-Prozess“ wage ich allerdings zu bezweifeln. Aus dem Schweigen des BVerfG zu dieser rechtlich nicht einfachen Frage in einem in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen Beschluss wird man die Schlussfolgerung m.E. nicht ziehen können. Zudem: Wenn wir nun auch noch anfangen zu überlegen, wie das Schweigen des BVerfG zu bestimmten Fragen zu werten ist und ob es überhaupt einen Aussagewert hat, dann haben wir demnächst viel/noch mehr zu tun.
Und: „Nachfragen“ zum Verfahren laufen (vgl. hier NSU: Mit Brigitte zu Beate – die gesamte Liste). Denn wie heißt es im „Terrorismus-Blog“:
Völlig frei von Zweifeln ist diese Liste allerdings nicht. So hatten sich auch die Kollegen vom Hörfunk des MDR um einen Platz beworben und tauchten bei der Verlosung gar nicht auf. Stattdessen bekam der Deutschlandfunk einen Platz – dessen Kollegen allerdings unter anderem mit mir unter Führung des SWR einen Pool bilden wollten. Die Nachfragen laufen…“
Also: Mit Sicherheit keine Ruhe.
Ich finde das nicht gut, dass die Apotheken-Rundschau nicht berücksichtigt worden ist.
StRR und VRR hatten sich auch beworben und haben keinen Platz „gewonnen“ 🙂