LTO hat vor einigen Tagen über „Karneval und Recht: Grenzen der Narrenfreiheit“ In der Zusammenstellung enthalten war u.a. auch der Bericht zum LG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2006 – 12 O 194/05 unter der schönen Überschrift: Nacktaudienz mit dem Prinzenpaar“. Daraus zitiere ich:
„Dass dem närrischen Treiben auch außerhalb des Büros Grenzen gesetzt sind, musste das Monheimer Prinzenpaar vom Landgericht (LG) Düsseldorf erfahren. Eine Frau aus dem Rheinland verstand jedenfalls keinen Spaß, als sie sich gänzlich unkostümiert im örtlichen Lokal-Anzeiger wiederfand. Die Aufnahme war entstanden, als das Prinzenpaar sich in der Sauna eines lokalen Erlebnisbades fotografieren ließ. Eines der Bilder zeigte die unbekleidete Frau, die sich während des „Prinzenaufgusses“ ebenfalls in der Sauna aufhielt.
Durch die Veröffentlichung sah die Saunagängerin sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte vor dem LG Düsseldorf. Die Fotografie zeige sie in einer kompromittierenden Situation und sei ohne ihre Einwilligung veröffentlicht worden.
Die Düsseldorfer Richter gaben ihr Recht und sprachen ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Zwar habe die Frau auf dem Bild gelächelt. Aus dem Lächeln habe der Fotograf aber nicht schließen können, dass sie mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden war. Außerdem habe sie nicht damit rechnen müssen, in ihrer ganzen Nacktheit fotografiert zu werden (Urt. v. 13.12.2006, Az. 12 O 194/05).“