(Pünktlich) zum morgigen Spiel von Borussia Dortmund gegen Borussia Mönchengladbach die Sportmeldung der Woche :-):, über die auch schon LTO und die Presse berichtet haben: Beim VG Arnsberg ist ein – m.E. in der Tat skurriler – Nachbarschaftsstreit anhängig. Nämlich die Frage, ob eine auf einem Nachbarschaftgrundstück wehende Fahne von Borussia Dortmund unzulässige Werbung ist. Nach den Meldungen
„will ein „Mann aus Hemer in Nordrhein-Westfalen [will] mit diesem juristischen Kniff seinen Nachbarn zum Abbau eines störenden Fahnenmastes zwingen. Nachdem der Mann bei der Stadt im Sauerland mit seiner Forderung abgeblitzt war, den störenden Fahnenmast als ungenehmigtes Bauwerk zu verbieten, zog er gegen die Kommune vor Gericht. In seiner Klage habe er ausgeführt, dass Borussia Dortmund ein börsennotiertes Unternehmen und dafür Werbung in Wohngebieten unzulässig sei, sagte Gerichtssprecher Klaus Buter am Mittwoch.
Wann sich das Gericht intensiver mit dem Fall beschäftigen wird, ist noch unklar. Auf jeden Fall ist aber ein Ortstermin am Fahnenmast geplant.“
Ach so: M.E. hätte man die Meldung auch unter dem Sonntagwitz bringen können. Ich wollte es mir aber nicht mit den Fussballfans (?) verderben.
Aber so ganz unsinnig ist der Vortrag nicht, bitte weiter berichten.