Wo „Made in Germany“ drauf steht, muss auch „Made in Germany“ drin sein und der Inhalt darf nicht aus dem Ausland kommen. Das hat jetzt das OLG Hamm im OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2012 – I 4 U 95/12 – entschieden.
Worum ging es: Eine Bielefelder Firma hatte aus dem Naturprodukt Latex bestehende Rohlinge, die auch als „Bulk-Ware“ bezeichnet werden, importiert und in Arnstadt weiterverarbeitet. Sie wurden dort befeuchtet, verpackt und kontrolliert. Das reicht nach Ansicht des 4. Zivilsenats des OLG Hamm aber nicht aus, um mit „Made in Germany“ zu werben. Diese Aussage erfülle in der konkret angegriffenen Verwendung den Tatbestand der Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. „Die Verbraucher erwarten, dass wesentliche Fertigungsschritte, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, in Deutschland stattgefunden hat“, so die Begründung des Urteils vom 20. November 2012 (Az. I-4 U 95/12; vgl. auch hier bei LTO).
Wenn auf Kondome und Co. „Made in Germany“ oder sonstwas draufsteht, dann verlässt man sich natürlich auch darauf. Sicherlich „Made in Germany“ sind Persona Verhütung, Clearblue Verhütung, Epi no delphine, Clearblue Ovulationstest, Clearblue Schwangerschaftstest und Durex Kondome. Bei diesen Produkten kann man auf die sichere Nummer gehen.