„Handydaten in Berlin Rot-Schwarz will Funkzellenabfrage konkretisieren“ so hieß es vor einigen Tagen bei LTO. Berichtet wurde über die „Fortschritte“ bei der politisch umstrittenen Funkzellenabfrage. In der Meldung heißt es dann weiter:
„Die Berliner Regierungskoalition will an der umstrittenen Funkzellenabfrage für die Verbrecherjagd festhalten und dafür die Rahmenbedingungen konkretisieren. SPD und CDU einigten sich am Mittwoch darauf, die Maßnahme über eine Bundesratsinitiative gesetzlich auf schwere Straftaten beschränken zu wollen. Zudem sollen die Bürger über mögliche Erfassungen besser informiert werden, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Mittwoch.
Die massenhaften Überprüfung von Handydaten ist umstritten, da vor allem Unbeteiligte betroffen sind. Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix kritisierte jüngst erhebliche Mängel. So sei das „letzte Mittel bei der Polizeiarbeit“ zur Alltagsmaßnahme geworden. Oft fehle eine Begründung für den Einsatz. Betroffene seien nicht wie vorgeschrieben informiert und unnötige Daten gelöscht worden.
Die Rechtspolitiker Sven Kohlmeier (SPD) und Sven Rissmann (CDU) erklärten, im „Herbst der Entscheidungen“ würden „Grundrechtsschutz und Strafverfolgungsinteresse“ in Ausgleich gebracht. „Vorstellbar ist es, Betroffene über eine Internetseite zu informieren“, sagte Rissmann. Der technische und finanzielle Aufwand müsse nun geprüft werden. Dass Betroffene grundsätzlich einzeln informiert werden wollten, glaube er nicht. „Das würde sie nur unnötig beunruhigen.“
Grüne wollen Abfrage nur als letztes Mittel
Die Piraten kritisierten den SPD/CDU-Vorstoß als „Nullnummer“. „Seit Februar fordern wir eine restriktivere Handhabung“, sagte Fraktionschef Christopher Lauer. Dazu reiche eine entsprechende Dienstanweisung des Justizsenators an die Staatsanwaltschaft, den Einsatz künftig genau zu begründen. „Es ist lächerlich, dass sich Betroffene nun im Internet selbst schlaumachen sollen“, sagte Lauer weiter. „Die Bringschuld liegt beim Staat, das ist Gesetz.“
Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux forderte, die Abfrage nur als letztes Mittel zuzulassen. „Bislang reicht es, wenn die Ermittlungen sonst ‚wesentlich erschwert‘ sind – das ist ein sehr dehnbarer Begriff.“ Es sei zudem nicht erwiesen, dass die Maßnahme überhaupt im Verhältnis zum Erfolg stehe.
6,5 Millionen Datensätzen angefallen
Bei der Abfrage werden anonyme Daten von Mobilfunknutzern in einem bestimmten Gebiet und Zeitraum erhoben. Dazu zählen etwa Rufnummer, Anfangs- und Endzeit von Gesprächen sowie der ungefähre Standort. Die Anschlussinhaber werden erst nach weiteren Anhaltspunkten ermittelt. Laut Polizei ist dies in weniger als einem Prozent der Fall.
Zwischen 2009 und Ende Juli 2012 wurde die Funkzellenabfrage in Berlin in 1.109 Verfahren eingesetzt. In 116 Fällen wurden neue Ermittlungsanhalte gewonnen – ob damit Täter überführt werden konnten, ist jedoch unklar. Insgesamt fielen mehr als 6,5 Millionen Datensätze an.
„Letztes Mittel“ ist natürlich erstklassiger Unsinn. Denn wenn erst einmal alle übrigen Mittel ausgeschöpft sind, ist die Speicherdauer bei den Mobilfunkanbietern ziemlich sicher verstrichen und bringt die FZA schlichtweg gar nichts mehr. Die Steine des Anstoßes waren offenbar die Dresdener Fälle, die aber regelmäßig mit „schweren Straftaten“ (müssen ja ohnehin im Einzelfall besonders schwer wiegende Katalogtaten nach 100a StPO sein) begründet wurden. Wie schwer sollen denn die Taten sein, bei denen nach der Neuregelung 100 g eingreift?
Und zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei Drittbetroffenen: Wie will man denn in einer Großstadt generell vermeiden,eine große Anzahl an Verbindungen zu erfassen?Soll es ein Verbot in Landeshauptstädten und in Berlin geben, weil dort Abgeordnete und Journalisten mit größerer Wahrscheinlichkeit erfasst werden als in Bad Münstereifel?
Ausgegoren ist das, was recht oberflächlich bei LTO berichtet wird, nicht.
Was erwarten Sie denn bei LTO? Eine 30-seitige vefassungsrechtlcieh geprüfte Ausarbeitung, natürlich im kostenfreien Bereich. Von daher finde ich das „oberflächlich“ nicht so ganz passend
O.k. , die Erklärung der CDU/SPD -Politiker ist auch nicht sehr ergiebig:
„…Gesetzesklarstellung zu fordern, so dass der Anwendungsbereich auf schwere Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO beschränkt bleibt“. (s. Homepage der CDU_Fraktion Berlin). Offenbar soll 100 g Abs. 1 Nr. 1 dahingehend geändert werden, dass „insbesondere eine in“ gestrichen und ein eindeutiger Verweis nur auf den Katalog des 100a Abs. 2 aufgenommen wird.