Service-Center-Justiz-Online – Umständlicher geht es nicht.

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Ich bin immer ein wenig neidisch, wenn ich die vielen schönen Beiträge sehe/lese, die die Kollegen posten und in denen sie aus ihrer täglichen Arbeit, vornehmlich bei Gericht, berichten können. Kann ich ja leider nicht, da ich forensisch nicht tätig bin. Und aus/von der Arbeit eines Buchautors gibt es nun so viel Spannendes nicht zu berichten. Deshalb freue ich mich besonders, dass ich nun auch mal eine kleine Begebenheit habe, über die ich berichten kann. Es geht um Folgendes.

Ich durchsuche auf der Suche nach neuen strafverfahrens-/bußgeldrechtlichen Entscheidungen des OLG Hamm immer auch die Rechtsprechungsdatenbank von „NRW Justiz“ oder auch das Justizportal Nordrhein-Westfalen. Bei meiner Suche bin ich in der vergangenen Woche auf einen Beschluss des OLG Hamm gestoßen, der nicht vollständig anonymisiert ist. Im Beschluss sind noch zwei Klarnamen enthalten. Das sieht man als Betreiber einer Homepage – egal, ob es sich um den Angeklagten/Betroffenen, den Geschädigten oder einen Zeugen handelt – nicht gern.

Und da ich mich auch immer freue, wenn ich im Hinblick auf meine eigene Homepage auf solche Fehler hingewiesen werde, habe ich mich entschlossen, „NRW Justiz“ zu informieren. Dazu wähle ich das Kontaktformular der Seite und schicke meinen Hinweis an: Kontakt_Web@justiz.nrw.de. Abgesandt am 03.09.2012 – 14.45 Uhr. Damit war für mich die Sache erledigt.

Aber: Irrtum. Denn am anderen Morgen erhalte ich gegen 09.00 Uhr eine Nachricht von Justiz Online (service@justiz-online.nrw.de), in der es heißt:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich bitte Sie, Ihr Anliegen direkt an das Oberlandesgericht Hamm zu richten. Anbei die Kontaktdaten:
Anschrift Haupthaus Heßlerstraße 53 59065 Hamm
Postanschrift Postfach 59061 Hamm
Telefon 02381 272-0 Fax 02381 272-518
E-Mail: poststelle@olg-hamm.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
N.N.
Service-Center Justiz-Online
Ihr Favorit in Sachen Recht: www.justiz.nrw.de
Die Justiz Nordrhein-Westfalen: Zu Recht ein gutes Team.“

Ich antworte darauf mit einer Gegenfrage, nämlich mit:

Hallo, und warum kann die Justiz solche Mails nicht weiter leiten?“

Und darauf erhalte ich dann als weitere Antwort am 06.09.2012:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wenn ein Bürger über diese allgemeine Kontaktadresse mit einem Anliegen an uns herantritt, ist es unsere Aufgabe ihm die zuständige Justizbehörde zu nennen und deren Kontaktdaten anzugeben. Diese Kontaktadresse kann nicht dafür genutzt werden, E-Mails an die einzelnen Behörden weiterleiten zu lassen.
Eine Ausnahme sind Schreiben, die in dem Kompetenzbereich des Justizministeriums liegen, diese werden von uns dem genannten Ministerium übermittelt. 
Mit freundlichen Grüßen
N.N.
Service-Center Justiz-Online
Ihr Favorit in Sachen Recht: www.justiz.nrw.de
Die Justiz Nordrhein-Westfalen: Zu Recht ein gutes Team.

Über den Ablauf/die Informationen war ich dann aber doch erstaunt. Was ist das denn für ein Service, fragt man sich? Da weise ich das „Service-Center Justiz-Online “ auf einen Fehler/eine Nachlässigkeit im Online-Angebot hin und man ist nicht in der Lage – oder willens (?) – diesen Hinweis einfach eben weiter zu leiten? Warum denn das nicht, zumal man m.E. doch bestrebt sein müsste, diesen Fehler – Klarnamen!! – so schnell wie möglich zu beseitigen. Das ginge mit Sicherheit schneller als mich/den Bürger zu bitten, seinen Hinweis nun noch einmal an die richtige Adresse zu schicken. Abgesehen vom Zeitverlust steckt da auch immer die Gefahr drin, dass der Bürger aufgibt und seinen Hinweis nicht noch einmal sendet. Und dann? Dann bleiben die Klarnamen öffentlich, nur weil man nicht weiter leitet?

Ich habe (natürlich) den Hinweis auf die Klarnamen ans OLG Hamm geschickt. Die sind inzwischen auch beseitigt. Alles ist insoweit also im Lot. Nun bis auf die Frage, die mich interessieren würde: Werden solche Mails nun wirklich nicht weitergeleitet. Lässt man es darauf ankommen? Oder leitet man weiter, teilt das aber – aus erzieherischen Gründen (?) – dem Hinweisgeber nicht mit. Nur so lernt der ja, dass er sich in Zukunft bitte gleich an die richtige Stelle zu wenden hat.

Bei mir verbleiben leichte Irritationen und Kopfschütteln. Wie wird noch die Mail unterschrieben?

Service-Center Justiz-Online
Ihr Favorit in Sachen Recht: www.justiz.nrw.de
Die Justiz Nordrhein-Westfalen: Zu Recht ein gutes Team.

Dahinter gehört zumindest ein Fragezeichen.

 

5 Gedanken zu „Service-Center-Justiz-Online – Umständlicher geht es nicht.

  1. RpflegerNds

    Schlimm. Ich vermute, dass im (IT) Service-Center keine Juristen sitzen sondern Menschen die sich vornehmlich mit dem Betreiben des Online-Auftritts beschäftigen und vllt. gar nicht gemerkt haben, dass das Veröffentlichen v. Klarnamen absolut nicht geht?

    Ich finds aber toll, dass sie sich die Mühe gemacht haben.

  2. Markus Stamm

    @RpflegerNds: Das stimmt vielleicht, aber es kommt nicht darauf an. In derselben Zeit, die es dauert, dem Bürger mitzuteilen, wohin er die E-Mail bitte schicken soll (einschließlich E-Mail-Adresse) kann der Bearbeiter die E-Mail auch nehmen und selbst an diese ihm ja bekannte Adresse weiterleiten. Dazu braucht er auch gar nicht zu wissen, was mit der E-Mail inhaltlich anzufangen ist. Das ist dann wirklich Aufgabe des endgültigen Empfängers.

  3. Oliver García

    Ach, das ist ja noch harmlos. Oder geradezu vorbildlich gegenüber dem „Service“ der hessischen Justiz: http://blog.delegibus.com/2011/04/19/hessische-justiz-endgultig-am-internet-gescheitert/

    Was übrigens die Angst vor Klarnamen betrifft, so halte ich sie für übertrieben, für eine Autosuggestion, die es in dieser Form eigentlich nur im deutschen „Rechtsbetrieb“ gibt. Wenn ein Fall an den EuGH oder den EGMR kommt, dann ist es absoluter Normalfall, daß die Namen von Kläger (und ggf. Beklagten) zum Titel (!) der Entscheidung werden (Ausnahmen nur in begründeten Fällen). Auch in den übrigen europäischen Ländern (ebenso in den USA und auf anderen Kontinenten) hat man keinen Horror vor Klarnamen, sondern assoziiert damit den Grundsatz der Öffentlichkeit von Verfahren.
    Siehe auch http://blog.delegibus.com/2011/07/10/die-feigen-klager-aus-deutschland/

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