Aus dem Bundestag kommt die Meldung,. dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, mit dessen Regelungen bei Vorkehrungen gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspielen getroffen werden sollen, die Bundesregierung will deshalb das Geldwäschegesetz ergänzen. In der Meldung heißt es:
Online-Glückspiele sollen in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (BT-Drs. 17/10745) vor. Danach sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen.
So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass „anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht“ wird. Manuelle Recherchemaßnahmen würden nicht ausreichen. Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister nicht. Vielmehr müssen die Spieler ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten. Außerdem sollen Kredit- und Zahlungsinstitute verpflichtet werden, eine Zuordnung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit Online-Glückspiel stehen, zu gewährleisten.
Grund für die Ergänzung des Gesetzes ist die durch den Glücksspiel-Staatsvertrag geschaffene Zuständigkeit der Bundesländer für Online-Glücksspiele. Das Land Schleswig-Holstein habe bereits Regelungen für ein legales Glücksspie geschaffen, wird erläutert. Zuvor sei das Glücksspiel im Internet verboten gewesen. Daher sei es auch nicht notwendig gewesen, Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in diesem Bereich zu schaffen. der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von kleineren Änderungen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung – samt Stellungnahme des Bundesrates – finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/10745 (PDF).“
Quelle: hib-Meldungen Nr. 413 vom 26.09.2012
Das sieht eher sehr danach aus, als wolle man erreichen,
daß arme Menschen, (nicht reiche) zu keiner Möglichkeit kommen, doch reich zu werden. Natürlich über eine verschleierte Überschrift und verdeckte Begründung.