Wir schauen mal über den Tellerrand:
Der Kläger ist Falkenzüchter und betreibt im Landkreis Rotenburg einen Falkenzuchtbetrieb. In dem sind in den letzten Jahren 48 Zuchtfalken verendet. Dafür wollte der Kläger von dem Betreiber einer benachbarten Pilzzuchtfarm Schadensersatz in Höhe von 3 Mio €., weil in den vergangenen Jahren die von der Pilzzucht ausgehenden Schimmelpilzsporen zu einer erhöhten Sterblichkeit der Falken geführt haben sollen. Die Pilzsporen seien vom Grundstück der Pilzzucht zu den Falken herübergeweht und hätten zu Erkrankung und Tod der empfindlichen Tiere geführt.
LG und dann jetzt das OLG Celle, Urt .v. . 18. 07.2012, 4 U 122/10 – haben das abgelehnt. Sowohl dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht (OLG) fehlte es an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang. Es lasse sich nicht beweisen, dass von der Pilzzuchtfarm stammende Pilzsporen zum Tod der Falken geführt hätten. Die von beiden Gerichten angehörte Sachverständige für Tiermedizin, welche die Kadaver zur Feststellung der Todesursache untersucht hatte, führte aus, dass wissenschaftlich nicht bewiesen werden könne, dass die Erkrankung und der Tod der Falken auf den Kontakt der Tiere mit Pilzsporen zurückzuführen sei. Auch nicht durch Pilzsporen ausgelöste Krankheiten könnten zum Tod der Tiere geführt haben.
Gefunden bei LTO.