Mit Ergänzungsrichter wäre sicher besser gewesen – Umfangsverfahren Däbritz überraschend dann doch zu Ende

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Beim LG Münster war das sog. Däbritz-Verfahren anhängig, in dem es um den angeblichen „Rufmord“ einer ehemaligen Professorin der UKM gegenüber den Uni-Kliniken Münster ging. Das Verfahren stand jetzt auf der Kippe: Der Vorsitzende Richter am LG geht in einigen Tagen in Ruhestand und es war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einen medizinischen Sachverständigen in der Welt. Diesem hat die Kammer stattgegeben, so dass sie nun ohne Sachverständigen dastand und damit das Verfahren nicht mehr vor dem Ausscheiden des Vorsitzenden beendet werden konnte; eine Ergänzungsrichter war nicht bestellt.

Nun ist das Verfahren aber doch noch zu Ende gegangen. Man hat sich „geeinigt“ (vgl. u.a. hier). Die angeklagte Professorin und ihr Lebensgefährte, der nach seiner Einlassung die fraglichen Schreiben ohne Wissen seiner Lebensgefährtin geschrieben haben will, zahlen jeweils 7.500 €. Damit haben sich die Angeklagten, was mich überrascht, doch noch auf eine Verständigung eingelassen. Denn eine solche war bereits zu Anfang des Verfahrens vom Gericht und Verteidigung in Aussicht genommen worden, letztlich aber am Widerstand der Angeklagten – so die damaligen Presseberichte – gescheitert.

Ende gut, alles gut? Die Frage wird man ohne Kenntnis der Akten nicht abschließend beantworten können. Es bleibt zumindest die Frage, warum eigentlich in einem solchen Verfahren, in dem sich m.E. eine längere Verfahrensdauer von Anfang abgezeichnet hat, nicht einen Ergänzungsrichter beizieht, wenn das Ende der Dienstzeit des Vorsitzenden vor der Tür steht. Dann wäre die Kammer kaum unter den Druck gekommen, unter dem sie jetzt wohl stand: Völlige Neuauflage des Verfahrens.

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