Archiv für den Monat: April 2012

Der Fall Emden/Lena: Zweite(r) Versuch/Festnahme – hoffentlich nicht das dritte Opfer….

Beim Erstellen meines Wochenspiegels stoße ich gerade auf die Nachricht auf Welt-Online und auch in der SZ, wonach in Emden erneut ein Tatverdächtigter festgenommen worden ist. Die Nachricht war mir neu.

Da heißt es:

… Im Fall der getöteten elfjährigen Lena in Emden hat die Polizei einen 18-Jährigen vorläufig festgenommen. Nachdem weitere Hinweise aus der Bevölkerung bei den Ermittlern eingegangen seien, habe sich der Verdacht gegen den jungen Mann konkretisiert, wie eine Polizeisprecherin in Emden mitteilte.

Auch habe das Untersuchungsergebnis des Landeskriminalamtes bezüglich der am Tatort gesicherten DNA-Spuren den Tatverdacht gegen den 18-Jährigen untermauert...“

Man kann nur hoffen, dass Polizei und StA/Gericht vor Erlass eine neuen Haftbefehls nun vielleicht doch mal in einen StPO-Kommentar schauen, um dort nachzulesen, was eigentlich ein „dringender Tatverdacht“ i.S. des § 112 StPO ist. Dazu lassen sich alle Kommentare und Handbücher mehr als breit aus. Und das ist eigentlich auch Rüstzeug eines jeden Ermittlungsrichters. Von daher fand ich es schon erstaunlich, wie schnell sich der „dringende Tatverdacht“ gegen den 17-Jährigen dann wieder verflüchtigt hatte. Welche Indizien, Beweise gab es. Nur das fehlende Alibi und die „Widersprüche“ in die sich der 17jährige (!!) bei seiner Vernehmung verwickelt haben soll. Vernehmung mit oder ohne Verteidiger/Rechtsbeistand?

Und: Man kann auch nur hoffen, dass die StA nicht wieder „zu offensiv an die Öffentlichkeit“ geht. Auch dazu auf Welt-Online:

„Auch der Berliner Strafrechtsprofessor Martin Heger kritisierte die Staatsanwaltschaft. Zwar sei es vermutlich korrekt gewesen, den 17-jährigen Berufsschüler aufgrund der Indizien und Beweise zu verhaften, sagte er „Welt Online“. Die Staatsanwaltschaft sei mit den Sachverhalten aber „zu offensiv an die Öffentlichkeit gegangen“.

Zur Rehabilitierung des Jungen müsse sie nun ebenso massiv an die Öffentlichkeit gehen. „Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Pflicht zur Offenlegung der Entlastungsgründe – auch unter Inkaufnahme der Gefährdung des Untersuchungszwecks“, sagte Heger dem Blatt.“

Kritisch auch die SZ mit „manchmal etwas voreilig.