Am 29.03.2012 hat in Berlin ein Symposium des DAV unter dem Titel: „In den Wolken – Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht auch bei grenzüberschreitendem Outsourcing und Cloud Computing“ stattgefunden. Dazu hat der DAV hier gebloggt. Und: Bundesjustizministerin hat ein Grußwort gesprochen, in dem es u.a. heißt:
„…Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und ihre Sicherung ist und bleibt unverzichtbare Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit.
Der Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht beim „grenzüberschreitenden Outsourcing“ von anwaltlichen Dienstleistungen wirft ebenso wie das sogenannte „Cloud Computing“ durch Anwältinnen und Anwälte viele interessante und zum Teil noch ungeklärte Fragen auf…
Ich bin gespannt, ob und wie der Gesetzgeber die Fragen löst.
Wie soll denn der Gesetzgeber die Fragen lösen? Haben Sie schon mal gehört, dass der Gesetzgeber seine Kompetenz an den Grenzen seine Hoheitsgebietes verliert? Sogar diese sind beim echten Cloud-Computing ja noch nicht einmal erkennbar. Wenn der White & Case-Kollege (s. Blog des DAV) gleich die Abschaffung des Anwaltsgeheiminsses fordert kann es ja wohl garnicht sein! Weshalb sollen eigentlich die Mandatengeheimnisse in die Cloud? So viel Daten sind das doch auch nicht!!
ja, davon habe ich schon mal gehört :-). einen Weg weiß ich auch nicht. muss ich als Strafrechtler ja auch nicht 🙂 😉