Es gibt Blitzer zum Schutz von Geschwindigkeitsbeschränkungen, zum Lärmschutz, an Kindergärten, an Schulen, OK, das hat man, habe ich, gewusst. Dass es aber auch – zumindest – einen Blitzer zum Schutz von Uhus gibt, das war mir neu.
Darüber wird heute in der Tagespresse berichtet, vgl. u.a. hier und hier. Ein Betroffener klagt jetzt gegen den Blitzer. Nicht ganz klar wird in dem Artikel wo: Verwaltungsgericht oder ist gemeint, im Rahmen des Bußgeldverfahrens. Jedenfalls darf man gespannt sein, was daraus wird. Sicherlich ein Verfahren, das nicht erstinstanzlich enden wird.
Und: Man wird sich sicherlich auch Gedanken darüber machen können/müssen, ob die Aufstellung eines Blitzers zu diesen Zwecken von der StVO/dem StVG gedeckt ist.
Das ist eine schöne Gelegenheit um mal die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung von Radarfallen durch die Gemeinden zu prüfen. M.E. nach sind dann sehr viele Anlagen abzubauen…