Am 08.03.2012 hat der Bundestag am 08.03.2012 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen
zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BT-Drs. 17/5096) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/8870) angenommen. Mit
dem Gesetz wird ein EU-Rahmenbeschluss von 2006 über die Vereinfachung des Informationsaustauschs in deutsches Recht umgesetzt. Dieser Rahmenbeschluss basiert auf dem Grundsatz, dass Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedsstaates unter den gleichen Bedingungen Zugang zu vorhandenen Informationen zu gewähren sei wie innerstaatlichen Strafverfolgungsbehörden. Die Umsetzung des Rahmenbeschluss erfolgt insbesondere durch Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes, des Zollverwaltungsgesetzes, des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und der Abgabenordnung. Der Entwurf war bei der Anhörung im Innenausschuss bei den dort gehörten Experten auf Bedenken gestoßen. wahrscheinlich wird sich damit irgendwann das BVerfG befassen müssen.
Weitere Informationen:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundestags-Drucksache 17/5096
- Erläuterungen des Bundesrates zum Gesetzentwurf
- Stellungnahme des Bundesrates – Bundesrats-Drucksache 853/10 (Beschluss)
- Antrag des Landes Baden-Württemberg – Bundesrats-Drucksache 853/2/10
- Empfehlungen der Ausschüsse – Bundesrats-Drucksache 853/1/10
- Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesrats-Drucksache 853/10