Auch hier – wie gewohnt – der Hinweis auf Neuerungen/Erweiterungen auf meiner Homepage Burhoff online – www.burhoff.de. Dort ist gestern der von mir stammende Beitrag „Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2012)“ aus ZAP Heft 5/2012, F. 22 R, S. 729. eingestellt worden. Sie finden den Beitrag hier.
Er hat – als Vorab-Info folgenden Inhalt:
I. Hinweise
II. Ermittlungsverfahren
1. Durchsuchungsvoraussetzungen
a) Tatverdacht
b) Gefahr im Verzug
2. Richtervorbehalt (§ 81a StPO)
3. U-Haft: Abwägung bei Fluchtgefahr
4. Wahllichtbildvorlage
III. Hauptverhandlung
1. Nachholung des Eröffnungsbeschlusses
2. Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens
3. Begriff der Abbildungen (§ 267 Abs. 1 S. 3 StPO)
IV. Rechtsmittelverfahren
V. Bußgeldverfahren
1. Dauerbrenner: Akteneinsicht
2. Pflichtverteidiger im Bußgeldverfahren
a) Mittelbarer Nachteil
b) Pflichtverteidiger bei U-Haft im Bußgeldverfahren
Wie immer ist der Lesetipp mit ein wenig Werbung verbunden: Dieses mal auf das im Oktober 2011 erschienene „Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., 2011“