Ich hatte in der vergangenen Woche über noch einmal über das Theater um die „schwule Schützenkönigin“ berichtet (vgl. hier). Nun ist es vollbracht. Der Bund der historischen Schützenbruderschaften hat am Wochenende dem Antrag, dass die schwule Königin nicht mit auf den Thron darf und in der zweiten Reihe gehen muss, stattgegeben (vgl. hier aus der SZ). Was ist es nun: Diskriminierung – wie die SZ wohl meint, wenn sie mit: „Diskriminierung von Homosexuellen Schützen verbieten schwule Königspaare“ titelt oder „Provinzposse“, wie es der Lesben- und Schwulenverband sieht? Man könnte sich ja einigen auf „diskriminierende Provinzposse“. Frage für mich als Strafrechtler: Kann man dagegen eigentlich klagen?