Besserer Schutz des Pressefreitheit in StGB und StPO

Aus den „Eilnachrichten“ von WoltersKluwer habe ich die nachfolgende Meldung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht – gerade noch rechtzeitig, um die Änderungen in die 6. Auflage des Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ einbauen zu können.

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„Kritische Recherche von Medienvertretern besser geschützt – Bundestag stärkt Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht

Gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 29.03.2012 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (17/3355) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/9199) angenommen. Um kritische Recherche von Medienvertretern besser zu schützen wurde beim Straftatbestand der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353b des Strafgesetzbuches die Rechtswidrigkeit von „Beihilfehandlungen“ ausgeschlossen, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses, des Gegenstandes oder der Nachricht beschränken, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht. strafprozessuale Ermittlungen werden auf das für eine effektive Strafverfolgung Erforderliche beschränkt, auch um Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.

Der Bundestag erweiterte die Bestimmungen zur Beschränkung von Beschlagnahmen nach Paragraf 97 Absatz 5 der Strafprozessordnung bei Medienangehörigen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Grünen zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (BT-Drs. 17/3989) ab. Danach sollten Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses für Medienangehörige straffrei bleiben. Auch wollten die Grünen die Anforderungen an die Anordnung einer Beschlagnahme und einer Durchsuchung erhöhen.

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:
28.03.2012 Rechtsausschuss will Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht stärken
27.01.2012 Entwürfe zur Stärkung der Pressefreiheit werden im Rechtsausschuss unterschiedlich bewertet
07.01.2011 BRAK und DAV lehnen in gemeinsamer Stellungnahme Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht ab
03.12.2010 Besserer Schutz der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt entsprechenden Gesetzentwurf vor
28.10.2010 Beihilfe zum Geheimnisverrat entfällt für Journalisten unter gewissen Umständen
25.08.2010 Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit

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