In der PM vom 02.03.2012 heißt es dazu:
„Länder wollen die so genannte Hasskriminalität stärker als bisher mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen
Die Bundesländer wollen die so genannte Hasskriminalität stärker als bisher bekämpfen und haben aus diesem Grund am 02.03.2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind.
In der Begründung zu seinem Gesetzentwurf weist der Bundesrat darauf hin, dass die Anzahl der „Hasstaten“ – Taten, die sich gegen eine Person vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Rasse, Hautfarbe, Religion oder vergleichbarer Merkmale richten – erschreckend hoch ist. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums weise allein für das Jahr 2010 über 750 derartige Gewalttaten aus. Die Länder heben besonders hervor, dass diesen Delikten ein erhöhter Unrechtsgehalt innewohnt, da die Täter mit dem Angriff auf das Opfer ein grundsätzliches Unwerturteil über dessen „Anderssein“ fällen wollen. Zudem würden die Taten oftmals brutaler und rücksichtsloser ausgeführt als Gewaltdelikte in anderen Kontexten. Dies führe zu einer starken Verunsicherung der Bürger, die mit dem Opfer identische Eigenschaften oder Einstellungen aufweisen. Hasskriminalität sei deshalb in besonderem Maße geeignet, den sozialen Frieden zu stören. Aus diesem Grund müsse das Strafrecht dem erhöhten Unrechtsgehalt stärker als bisher Rechnung tragen…….
Dazu die BR-Drs. 26/12.