Ein aufmerksamer Leser von“Legal Tribun online“ weist mich gerade darauf hin, dass sich inzwischen auch der Präsident des BGH zu den „Personalquerelen“ am BGH geäußert hat. Wer es nachlesen will, der kann das hier. Sehr schön die Schlusspassage:
„Und so dreht sich das Personalkarussell am BGH weiter. Mitte des Jahres geht Ernemann in Ruhestand. Er hoffe, dass bis dahin alles erledigt sei, denn im allgemeinen fänden die Dinge immer irgendwann ein Ende, sagte Tolksdorf und wirkte dabei etwas ratlos.“
Fazit: Man darf gespannt sein, ob das BVerfG, das sicherlich auch mit den Fragen befasst sein wird, das ebenso sieht wie der Präsident des BGH. Der Kollege hat es in seinem Kommentar zudem auch an anderer Stelle auf den Punkt gebracht: Fischer ist/bleibt der Böse.
Und: Keinen Druck ausgeübt… wie kommen dann Teilnehmer der Sitzung zu einer offenbar anderen Einschätzung
keinen Druck ausgeübt- trotzdem Einschätzung geändert: Das soll vorkommen. Weil am BGH Leute sind, die es gewohnt sind und zu deren Beruf es gehört, Argumente austauschen, dann abzuwägen und zu entscheiden und sich dabei vielleicht überzeugen zu lassen. Und eines der Argumente – das Haftargument – ist mE, wenn man sonst schon auf Freiheitsrechte Beschuldigter pocht, nicht gerade das Schlechteste. Zumal auch mindestens das Argument in der Begründung vom 11.1.12, wie es an anderen Bundesgerichten aussehe, sei egal, vielleicht auch nicht das tragfähigste ist.
Welchen Druck kann man gegenüber einem BGH-Richter ausüben? Zurück ans Amtsgericht geht vermutlich nicht.
Dass Fischer (für Tolksdorf) der Böse ist/bleibt, lässt sich in den LTO-Artikel auch nur bei gehörigem (bösen) Willen hineinlesen. An sich enthält er nichts Neues: drei Richter sollen gesagt haben, dass sie nicht unter einem Vorsitzenden Fischer arbeiten möchten, das soll Anlass für die schlechtere Beurteilung gewesen sein. Gegenteilige öffentliche Äußerungen Fischers sind mir jedenfalls nicht bekannt. Mit „böse“ oder nicht hat das recht wenig zu tun.
Von welchem Kollegen das Fazit stammt, kann ich nur vermuten. Ich nehme an, es ist der mit der Nackallergie.
@meine5cent:
Falls die hübsche Wortprägung von der Nackallergie auch mich zielen sollte (wegen http://blog.delegibus.com/1742): Nein, ich habe nichts dergleichen gesagt. Übrigens habe ich im letzten Monat unter http://blog.delegibus.com/2043 begründet, warum ich die Aussetzungsentscheidung der drei Richter am 2. Strafsenat vom 11.1.12 für falsch halte.
nee, ich glaube, Sie waren nicht gemeint 🙂 :-).
@ meine5cent
einzelgespräche im präsidium als lösung für ein derartiges problem scheinen mir jedoch recht seltsam. gibt es für solche fälle nicht den großen senat?
@meine5cent:
Man kann, wenn man will, die Sache doch im Zusammenhang sehen. Doch dann kann man nicht mehr so schön Naiv argumentieren.
Fischer hatte beste Bewertungen. Die Behauptung von Tolksdorf, 2 Senatsmitglieder hätten wegen Fischer den Dienst quittiert, ist bislang nicht bestätigt worden. Vielmehr erhält Fischer aus dem Senat Rückenwind. Gleichwohl degradiert Tolksdorf seinen Kollegen Fischer und kassiert dafür eine Schlappe nach der Anderen. Die Argumente Tolksdorfs scheinen nicht zu überzeugen.
Es ist keine Bösartigkeit, wenn man darauf hin einen persönlichen Feldzug Tolksdorfs annimmt, was einem Gerichtspräsidenten nicht gut zu Gesichte steht.
Als beleidigter Verlierer entscheidet sich Tolksdorf nun offensichtlich verfassungswidrig einen loyalen Senatsvorsitzenden zu installieren. Die Argumentation ist allerliebst. Weil der vorübergehende Vorsitz durch den Vertreter für so lange Zeit nicht gesetzlich vorgehsehen ist, regle ich das extralegal auf andere Weise.
Jetzt hat er die Rechnung ohne den Wirt gemacht und einige Richter begehren auf. Was folgt ist nicht eine Einsicht, sondern Druck auf die Querdenker. Wer glaubt wirklich, die Richter hätten sich das nur ausgedacht? Was hätten sie davon. Was hat Tolksdorf zu verlieren? Wer nachdenkt ist klar im Vorteil!
Tolksdorf hätte das zeitlich ausgesessen. Die Arbeitsfähigkeit des Senats ist ihm egal. Die anderen Richter haben da mehr Pflichgefühl.
@n.n.
Sie haben Recht. Warum ist das nicht vom Großen Senat diskutiert worden. Da hatte wohl jemand Angst vor einer rechts- und vernunftsorientierten Entscheidung!?
Auf jeden Fall ist Tolksdorf als Präsident nicht mehr tragbar. Wer zeigt, dass er sich nicht an Gesetze gebunden fühlt, wenn er dadurch persönliche Interessen gefährdet sieht, gehört auf die Anklagebank und nicht auf die Richterbank.
@o.g:
In der Tat waren Sie nicht gemeint.
@s.p.:
Ich denke mit dem letzten Satz haben Sie sich endgültig als seriöser Diskussionspartner diskreditiert.
Wenn Ihrer Meinung nach offenbar mit Ausnahme Fischers die BGH-Strafsenate allesamt mit Komplettidioten, Rechtsbeugern und Verfassungsfeinden bzw. rückgratlosen Würsten, (die sich von ihrem Präsidenten/Präsidium auf verfassungswidrige Vorgehensweisen einschwören lassen) besetzt sind, dürffte Ihre Berufswahl Strafverteidiger Ihnen Magengeschwüre und Herzprobleme einbringen.
hallo, bitte alle einen Gang zurückschalten. MfkG, D.Burhoff
Aus der Wissenschaft hat sich nun Schünemann in der ZIS zum Problem des Doppelvorsitzes geäußert, http://zis-online.com/dat/artikel/2012_1-2_643.pdf