Karnevalsrecht

Die Wogen im Rheinland werden sicherlich schon hoch schlagen. Aber: Es gibt auch eine Zeit nach dem Karneval, in der das normale Leben wieder Einzug hält. Und für das „normale“ Leben danach ist der nachfolgende Link gedacht. Die Homepage, auf die ich hinweisen möchte: Karnevalsrecht. Von Kollegen aus dem Kölner Raum zu den Fragen von Karneval und Recht betrieben. „Alaaf“ 🙂 :-D. Nun ja, in/aus Münster darf es auch „Helau“ sein.

Man erfährt auf der HP so manches, was mit dem Karneval zu tun hat, wie z.B. – ich zitiere

Im Fastelovend opjepass

Wer im Karneval eine Massenveranstaltung (nicht nur) in der Kölnarena mit Alkoholkonsum besucht, muss damit rechnen, dass zwangsläufig auch Getränke auf den Boden geraten. Der Veranstalter kann und muss bei derartigen Veranstaltungen keine 100 %ige Sicherheit gegen Unfälle schaffen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Köln eine Schadensersatzklage eines Jecken zurück, der auf dem glitschigen Boden ausgerutscht war (OLG Köln vom 28.06.2002 – 19 U 7/02).

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